Ist ausschließlich Briefwahl möglich?
In einem Betrieb an 5 Standorten unseres Unternehmen wird gewählt. Alle Betriebsteile sind maximal 35 km voneinander entfernt. Der Wahlvorstand hat Briefwahl beschlossen ohne die Möglichkeit der persönlichen Stimmabgabe. Es sind zwar einige MA im Außendienst tätig aber niemals den ganzen Tag. Alle könnten ihre Stimme persönlich abgeben. Im Wahlausschreiben wurde auch die Anzahl der erforderlichen Stützunterschriften zu niedrig angegeben und der Hinweis, dass die 6-monatige Betriebszughörigkeit für neugegründete Unternehmen nicht gilt, fehlt ganz. Ich vermute, dass die Wahl anfechtbar ist. Die Frage ist, ob die Kollegen die Wahl abwarten oder Vorfeld aktiv werden können oder sollten.
Community-Antworten (2)
20.02.2009 um 13:45 Uhr
@Catweazle, ein richtiger Hinweis unter 4 Augen würde dem Wahlvorstand die Möglichkeit geben, die Wahl abzubrechen und neu zu beginnen! Mal abgesehen davon, dass eine Briefwahl nicht meine persönliche Stimmabgabe blockieren kann.....
22.02.2009 um 23:48 Uhr
Catwaezle das nur Briefwahl stattfindet, ist schon eine Begründung für eine Wahlanfechtung. In allen Betriebsteile muss die Urnenwahl stattfinden. Die Briefwahl sollte die Ausnahme sein. Wenn dann noch Listen mit nicht ausreichenden Stützunterschriften an der Wahl teilnehmen und der Hinweis auf neugegründete Unternehmen fehlt aber bei euch eine Rolle spielt, könnte man schon an eine nichtige Betriebsratswahl denken.
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