Erstellt am 19.02.2009 um 23:26 Uhr von nicoline
jemand
zur BR Wahl kann man sich erst aufstellen lassen, wenn man dem Betrieb mindestens 6 Monate angehört.
Erstellt am 20.02.2009 um 08:57 Uhr von Postbote
Hm , Probezeit? dann gekündigt ? und nu weil schon Gekündigt und dann noch Beurlaubt bis ende des Monats?...ab in den Betriebsrat? weil dort vielleicht Kündigungsschutz besteht?...nein das meinst du nicht wirklich, oder?...dann lieber Schwanger werden schnell und Mutterschutz beantragen, weil die haben auch einen besonderen Kündigungsschutz...das geht noch...mano man..tztztz.
Siehe hier: Mutterschutzgesetz 3. Abschnitt - Kündigung (§ 9 )
achso für diejenigen, die sich jetzt vielleicht Aufregen / Mutter- Schwanger und soweiter, das ist von mir leider auch nicht Ernst zunehmen was @von jemand geschrieben wurde.
Erstellt am 20.02.2009 um 10:29 Uhr von jemand
ne so einfach wollt ich es mir nicht machen. und in den betrieb wäre ich auch nicht mehr gegangen. ich wollte nur auf die tätigkeiten des arbeitgeber einwirken,weil der das recht der mitarbeiter mit füßen tritt und mit dem arbeitsplatz unter druck setzt. wir haben viele muttis und ich bin auch eine mit zwei kleinen kindern. und grund war für die kündigung einfach unbequemlichkeit. ich war selbst mal arbeitgeber und man kann seine mitarbeiter auch mit respekt behandeln und muß sich nicht alles gefallen lassen nur wegen einem arbeitsplatz. im übrigen hab ich wieder eine arbeit. also so eine bin ich nicht.
das wollt ich nur zum klarstellen gesagt haben.
danke trotzdem für die antwort. aber ohne einen hintergrund würde ich so eine antwort nicht an jemanden schreiben.
viele grüße
jemand
Erstellt am 20.02.2009 um 10:35 Uhr von Kölner
@jemand
Du warst mal eine 'Arbeitgeberin', sagst Du...was man aus Deiner Frage nicht wirklich vermuten kann.
Dann solltest Du wissen, dass man eine Frage möglichst präzise stellt und nicht die versammelte Forumsgemeinde dichten, konfabulieren oder wie auch immer im Dunkeln stehen lässt.
Nach Deinen Schilderungen zu urteilen könntest Du Dich aber so kurz vor Abgang noch in der Lage sehen, eine BR-Wahl zu initiieren.
Erstellt am 20.02.2009 um 13:13 Uhr von Postbote
@von jemand
na da hat sich ja zum Glück alles aufgeklärt in letzter Sekunde, nur nach deinen Aussagen konnte man dieses ja vermuten wie wer was wo warum so Denkt oder so..., denn nachvollziehbar war es nicht, nach einer Kündigung ab in den BR zugehn...naja...aber ich wünsche dir für deine Zukunft alles gute in der Arbeitswelt...und laß dich nicht unterkriegen...ansonsten Sorry nochmal...für das MIssverständniss...meinerseits..