Betriebsrat in der Probezeit wenn man schon mal 1 Jahr in der Firma war
Hallo! Ich habe mal eine Frage wir gründen gerade einen Betriebsrat ich bin zur Zeit aber noch in der Probezeit habe im Februar angefangen. Doch ich habe schon vorher in der Firma 1 Jahr gearbeitet, bin dann für ein halbes Jahr weg gezogen. Bin dann wieder zurückgezogen und habe wieder in der selben Firma angefangen kann man dann jetzt trotzdem man noch in der Probezeit ist in den Betriebsrat gehen? Danke!
Community-Antworten (5)
24.05.2019 um 09:18 Uhr
Die Frage ist ein wenig, wie das Verhältnis zwischen der Dauer der Vorbeschäftigung und der Unterbrechungszeit ist. Der Wahlvorstand könnte die Beschäftigungszeiten zusammenzählen und so auf über sechs Monate kommen. Steht ja nirgends, dass die 6Mon. zusammenhängend zu sehen sind.
24.05.2019 um 10:02 Uhr
Also ich habe 15.9. 2017 bis zum 15.9. 18 in der Firma gearbeitet dann bin ich am 1.2.2019 wieder eingestiegen und habe neue Probezeit von 6 Monaten bekommen aber war halt schön mal 1 Jahr in der gleichen Firma
24.05.2019 um 11:23 Uhr
Es geht nicht um die Probezeit, sondern um den § 8 BetrVG. Wenn der WV diesen Punkt übersieht, kann es zur Wahlanfechtung kommen - aber wahrscheinlich ohne Erfolg, da bis zum Prozess der Mangel behoben ist, weil du dann ja 6 Monate dabei bist.
24.05.2019 um 21:58 Uhr
Es steht nirgendwo das die 6 Monate schon abgelaufen sein müssen.
27.05.2019 um 12:50 Uhr
Hierzu empfehle ich mal die RN39 und 40 im Fitting zu §8 BetrVG. Danach bezweifle ich, dass Du wählbar bist. Im Gegensatz zu Krambambuli bezweifle ich auch, dass der Mangel bis zu einem Prozess behoben sein könnte. So ein Mangel lässt sich meines Erachtens nicht beheben, da der Zeitpunkt der Wahl ausschlaggebend ist. Durch Deine Wahl hättest Du dann einem anderen tatsächlich wählbaren potenziellen Kandidaten den Platz im Gremium weggenommen.
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