Wie funtioniert Briefwahl?
Hallo, bei uns stehen nun Neuwahlen an(Vermutlich im April, wegen erfolgreicher Anfechtung der letzten Wahl) da viele AN bei uns Nachtschicht haben und im Außendienst Tätig sind stellt sich mir (im Wahlvorstand drin) die Frage wie eine Ordentliche Briefwahl möglich ist. Der Knackpunkt ist wie soll mann die Briefwahlunterlagen zurückbekommen?so das sie immer in den Richtigen Händen sind?? Hoffe hier einpaar hilfreiche antworten zu finden. Vielen Dank!
MS
Community-Antworten (6)
18.02.2009 um 17:40 Uhr
@Ssss ...und ich mache mir Gedanken, wie eine solche Frage nach einer erfolgreichen Anfechtung der letzten BR-Wahl entstehen kann? Warum macht man - möglicherweise (?) - jetzt die gleichen Fehler?
18.02.2009 um 17:52 Uhr
Ich bin seit 1Jahr im BR Gremium und das erste mahl im Wahlvorstand. Ich möchte den Alteingesessenen nicht blind vertrauen,dehalb bin ich hier. Fehler?!
18.02.2009 um 17:59 Uhr
Hallo
Briefwahl = eine Lösung =geht in das Personalbüro dort einen versiegelten Karton hinstellen wo alle Wahlbriefe hineinkommen, das heißt jeder Briefwähler bekommt auf Antrag und gegen Unterschrift einen Briefumschlag , sowie eine Liste mit den zu wählenden Personen. WICHTIG Briefumschläge müssen einheitlich sein und natürlich die Listen mit den Personen die gewählt sind. Nun kann man die Wahl auf einen Termin festlegen und Briefwähler bekommen eine Frist ( öffentlicher Aushang ) bis wann die Briefe verschlossen abgegeben werden müssen. Briefwähler sollten darauf achten, dass die Briefe auch in den versiegelten Karton kommen.
Gruß Joern
18.02.2009 um 18:08 Uhr
@all
also ich kann mir die berechtigten Bedenken von"Ssss" schon vorstellen, es soll ja Unternehmer geben, die Denken und Handeln so, mein Betrieb , meine Adresse (auch wenn drauf steht - an den Wahlvorstand) also auch meine Post.
Seid versichert, es gibt trotz oder gerade wegen bestehendem BR. (ob seit 1Jahr oder 40 Jahren) jede Menge solcher Vorgesetzten.
18.02.2009 um 18:12 Uhr
@joern Was sind das denn für Empfehlungen? Auch Dich würde ich zügig zu einer WV-Schulung schicken...
18.02.2009 um 23:44 Uhr
Ssss, wer solche Fragen stellt, dem fehlt als Wahlvorstandsmitglied das nötige Grundwissen und sollte schleunigst ein entsprechendes Seminar besuchen. Würde ich übrigens allen Wahlvorstandsmitgliedern empfehlen. Die erfolgreiche Wahlanfechtung zeigt doch, dass die Wahl genau beobachtet wird. Übrigens, eine Betriebsratswahl kann auch erfolgreich angefochten werden, wenn der Wahlvorstand jedem Wähler der es möchte, als Briefwähler an der Wahl teilnehmen lässt. Die Briefwahlunterlagen erhält der Wahlvorstand zurück, in dem den Briefwahlunterlagen ein Freiumschlag, mit der Empfängeradresse des Wahlvorstand beigefügt ist.
joern Weist Du überhaupt, was für ein Quatsch Du geschrieben hast? Ich hätte da noch den Vorschlag, dass der Personaler dann auch gleich nachschaut ob die Briefwähler richtig gewählt haben.
Verwandte Themen
BR Wahl - Briefwahl beantragen - Frist zur Beantragung der Briefwahl
ÄlterHallo Wahlvorstände, wir haben bei unserer bald anstehenden BR Wahl eine Frist zur Beantragung der Briefwahl. Wer an der Wahl per Briefwahl teilnehmen möchte, muss bei uns spätestens 14 Tage vor dem
Dringende Frage zur Briefwahl im vereinfachten Wahlverfahren
ÄlterHallo, bei uns gibt es einen Unternehmenssitz und die Mitarbeiter sind über 150 km an einzelne Diensteinsatzorte verteilt. (öffentliches Verkehrsunternehmen) Die Kollegen kommen einfach nicht in den
Briefwahl die Zweite
ÄlterSo noch einmal auf meine Fragestellung. Kann der BR eine BRW generell nur über die Briefwahl laufen lassen. Ich erlese aus meiner ersten Fragestellung , ein klares nein. -------------------------
briefwahl beantragen
ÄlterHallo zusammen, bei uns im Betrieb finden zur Zeit außerordentliche Betriebsratswahlen im vereinfachten einstufigen Wahlverfahren statt. Wahlversammlung ist am 20.02., am 13.02 ist die Bekanntmachung
Unterschied Briefwahl und nachträgliche schriftliche Stimmabgabe
ÄlterGuten Tag, meine Frage bezieht sich auf die Bezeichnungen "Briefwahl und nachträgliche schriftliche Stimmabgabe". Wir wählen im vereinfachten einstufigen Verfahren: ist es richtig, dass Wahlvorsc