Erstellt am 27.02.2020 um 19:20 Uhr von celestro
Der BR darf zwar nicht zur Demo aufrufen, aber die BRM dürfen als AN durchaus daran teilnehmen. Und das auch durchaus "auffällig", nur eben als AN. Also sich auf die Bühne stellen und eine Rede halten, dass man als BRM hinter den Zielen der Demo steht, sollte man bleiben lassen.
Erstellt am 28.02.2020 um 15:14 Uhr von Catweazle
celestro, das Demonstrationsrecht ist durch das Grundgesetz geschützt. Du verwechselt es wohl mit einem Streikaufruf.