Hallo,
Unsere Betriebsrat besteht nur noch aus 3 Mitglieder, ist also nicht mehr beschlussfähig, es muss also neu gewählt werden.

Meine Frage: Dürfen die Personen die jetzt noch im BR sind sich einfach so als Wahlvorstand hinstellen ohne gewählt zu werden?
Soviel ich weiss dürfen die ein Wahlvorstand benennen aber nicht selber sich als Wahlvorstand selber hinstellen. Gibt da eine Gesetzgebung hinsicht dieser Situation? Habe leider nichts gefunden. Mfg
Daniel