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Muß Betriebsrat verkleinert werden?

B
beart
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin Betriebsrat und im Juli 2007 gewählt worden. Damals hatten wir noch mehr als 20 Arbeitnehmer und haben deshalb 3 Betriebsräte. Jetzt sind nur noch 19 Arbeitnehmer übrig und unser Arbeitgeber behauptet neuerdings, daß ab sofort nur noch 1 Betriebsrat zulässig ist. Ist das so richtig, oder bleiben wir weiterhin im "Amt". Gibt es eine gesetzliche Grundlage? Danke im Voraus!

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Community-Antworten (4)

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Lotte

21.01.2009 um 23:19 Uhr

beart, zeige Deinem AG mal den § 13 (2) Nr. 2. Dort ist die Rede von Neuwahl, wenn die AN Zahl um die Hälfte, mindestens aber um 50 sinkt. Das trifft auf Eure Situation nicht zu, also ist auch keine Neuwahl fällig und der BR bleibt, so wie er gewählt ist, im Amt

N
nicoline

21.01.2009 um 23:25 Uhr

@beart Der AG ist erschreckend schlecht informiert. Dieses wäre nur dann so, wenn jetzt reguläre Wahlen stattfinden würden. Bei Euch gilt:

§ 13 Zeitpunkt der Betriebsratswahlen

(1) 1Die regelmäßigen Betriebsratswahlen finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt.

(2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn

1.mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist.

Hinzu käme:

§ 22 Weiterführung der Geschäfte des Betriebsrats In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 führt der Betriebsrat die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist.

Lotte war mal wieder schneller! ;-))

B
beart

21.01.2009 um 23:29 Uhr

Vielen Dank für die Antworten! Die Texte im BetrVG habe ich natürlich gelesen, ich hoffe, es gibt da nicht irgenwelche Sonderregelungen,Gerichtsurteile,Hintertuerchen, die noch zusätzlich oder stattdessen gelten. Danke und Grüße!

N
nicoline

21.01.2009 um 23:40 Uhr

Dann soll der AG mal mit diesen Sonderregelungen,Gerichtsurteile,Hintertuerchen, die noch zusätzlich oder stattdessen gelten rüberkommen und sie auf den Tisch legen, durch Behauptungen werdet Ihr Euch ja wohl nicht irre machen lassen, ihr habt nämlich zunächstmal den nachlesbaren Gesetzestext als Beweis!!!! ;-))

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