Anzahl der Betriebsratsmitglieder - wenn durch einen Sozialplan sich die Anzahl der Belegschaft gravierend ändert?
Wird der Betriebsrat verkleinert, wenn durch einen Sozialplan sich die Anzahl der Belegschaft gravierend ändert. Wenn ja, was muss gemacht werden. Neuwahlen, oder?
Community-Antworten (2)
10.05.2007 um 00:13 Uhr
Neuwahlen, und damit ggf. einhergehend die Reduzierung der Gremiengröße (siehe § 9 BetrVG) sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG
...mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist...
zu veranlassen.
10.05.2007 um 10:10 Uhr
eine automatische Anpassung der Größe an die AN- Zahl erfolgt nicht! ansonsten siehe oben §13/2 BetrVG.
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