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Betriebsratskandidatur trotz schon erfolgter Kündigung?

B
Besucher
Nov 2016 bearbeitet

Hallo ,

Kann sich ein schon gekündigter Kollege ,für die Wahl zum Betriebsrat aufstellen lassen und hat somit dann einen Kündigungsschutz erworben?

Danke für Eure Antwort

4.99203

Community-Antworten (3)

R
RAKO

19.01.2009 um 09:33 Uhr

Nein.

Der Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem er sich hat aufstellen lassen. Vorher erfolgte Kündigungen sind davon nicht erfasst.

P
paula

19.01.2009 um 11:11 Uhr

ist ja eigentlich auch logisch.... würde dann ja auch jeder so machen. Der Kündigungsschutz soll ja bewirken, dass jemand benachteiligt wird nur weil er sich im BR engagieren möchte

D
Dr.House

19.01.2009 um 11:59 Uhr

paula,

Du meinst sicher, daß niemand benachteiligt wird......

MfG Dr.House

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