Betriebsratskandidatur trotz schon erfolgter Kündigung?
Hallo ,
Kann sich ein schon gekündigter Kollege ,für die Wahl zum Betriebsrat aufstellen lassen und hat somit dann einen Kündigungsschutz erworben?
Danke für Eure Antwort
Community-Antworten (3)
19.01.2009 um 09:33 Uhr
Nein.
Der Kündigungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt, zu dem er sich hat aufstellen lassen. Vorher erfolgte Kündigungen sind davon nicht erfasst.
19.01.2009 um 11:11 Uhr
ist ja eigentlich auch logisch.... würde dann ja auch jeder so machen. Der Kündigungsschutz soll ja bewirken, dass jemand benachteiligt wird nur weil er sich im BR engagieren möchte
19.01.2009 um 11:59 Uhr
paula,
Du meinst sicher, daß niemand benachteiligt wird......
MfG Dr.House
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