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Frist nach Wahlvorstandswahl

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Mastawolf123
Jan 2020 bearbeitet

Hallo,

wir haben am 13.01.2020 bei der Betriebsversammlung den Wahlvorstand gewählt. Welche Frist muss man nun für die richtige Wahl einhalten damit diese nicht anfechtbar ist?

Danke.

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Community-Antworten (7)

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celestro

22.01.2020 um 17:38 Uhr

Es gibt hier keine Frist. Der Wahlvorstand muss unverzüglich seine Arbeit aufnehmen und die Wahl ohne Verzögerung durchführen. ABER ... wenn niemand weiß, wie so eine Wahl funktioniert und z.B. eine Schulung der Mitglieder des WV notwendig ist, so kann das schon mal etwas dauern.

P.S. Zu anderen Dingen gibt es festgelegte Fristen:

https://www.polyas.de/unternehmen/betriebsratswahlen/fristen/regulaeres-wahlverfahren

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Matze

22.01.2020 um 17:40 Uhr

Da bist Du hier auf der richtigen Seite. Neben dem Button "Forum" ist Button "Wissen". Klicke Dich durch, die Infos sind ausführlich.

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Mastawolf123

22.01.2020 um 17:48 Uhr

Danke für eure schnellen Antworten! das hilft

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krambambuli

22.01.2020 um 18:24 Uhr

Kommt natürlich auf die Größe des Betriebes an und ob das vereinfachte oder normale Wahlverfahren zur Anwendung kommen muss.

http://www.bzo-wissen.de/wDefault/wissensdatenbank/4_Betriebsrat2014/index.php

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Mastawolf123

22.01.2020 um 18:34 Uhr

@krambambuli wir haben eine Betriebsgröße von 185 Mitarbeitern

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celestro

22.01.2020 um 19:12 Uhr

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Mastawolf123

23.01.2020 um 10:40 Uhr

@Celestro ja sorry 185 !! :-) und danke!

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