Neuwahl bei Rücktritt eines BR´s ohne Ersatzmitglieder - wie sieht es hier mit der Frist aus?
Hallo zusammen, wir brauchen HILFE!!! Ein Mitglied des BR´s ist zurückgetreten und wir haben keine Ersatzmitglieder. Fakt ist, dass Neuwahlen anstehen, wie sieht es hier mit der Frist aus! Bis wann müssen die Neuwahlen stattfinden? Das Problem ist, dass bei uns derzeit Umstrukturierungsmaßnahmen laufen, bereits Aufhebungsverträge angeboten worden sind und wahrscheinlich zukünftig noch mehrere Folgen. Der Zeitpunkt für eine Neuwahl ist schlecht und wir wollen für unsere Kollegen da sein! Wie müssen wir vorgehen? Wir sind über jeden Rat dankbar! :-)
Community-Antworten (7)
13.11.2008 um 01:22 Uhr
@traumsumsum Bevor Du morgen früh aus geträumt hast, sollst Du eine Antwort erhalten. Damit Du diese Deinen BR Kollegen erzählen kannst und sie sumsum im Berteib ausschwärmen können. Ihr müßt nicht in jedem Fall neu wählen. Wenn Du noch genug ordendliche BRM hast könnt ihr erst mal so weiter machen. Ihr solltet sehen das ihr in eurer derzeitigen Situation noch bis wenigsten bis April, Mai über die Runden kommt. Wenn ihr dann neu wählen wollt, wäre dieser neue BR automatisch 5 Jahre im Amt. Gebe auch mal links unter suchen "Rumpfbetriebsrat" ein und lese Dir die Thraed´s dort durch. Desweiteren solltet ihr mal mit eurer GEW reden.
13.11.2008 um 21:10 Uhr
Hi Rainer, da fällt uns schon einmal eine große Last von den Schultern! Danke für die Info! Was ich jedoch nicht nachvollziehen kann ist, sollten wir jetzt spätestens zum Mai neu wählen, beträgt die neue Betriebsratsperiode (regelmäßige) 4 Jahre. Wie kommst du auf 5??
LG traumsumsum209
13.11.2008 um 21:31 Uhr
Ich denke rainer hat da was falsch gelesen. so wie ich ihn verstehe denkt er ihr habt nur keine Ersatzmitglieder mehr. Bei euch ist aber noch ein BRM zurückgetreten. Also seid ihr einer zu wenig. So wie sich das bei euch anhört würde es sich aber lohnen die Wahl bis Mai/Juni nächstes Jahr zu verschleppen. Wenn ihr dann bis zur regulären BR Wahl weniger als ein Jahr im Amt seid macht ihr fünf Jahre. §13 Abs 2 Nr 2 und §13 Abs 3 BetrVG
13.11.2008 um 23:05 Uhr
@Immi Danke, habe da tatsächlich nicht richtig gelesen. Schön das Du aufgepasst und die Sache richtig gestellt hast.
13.11.2008 um 23:33 Uhr
@rainer w Für dich gerne;-)
14.11.2008 um 22:20 Uhr
Danke Immi, Danke Rainer!!! Kann irgendjemand verlangen, dass die Wahl unverzüglich durchgeführt wird?? Oder wo sind hier die Gefahren?
14.11.2008 um 22:40 Uhr
@traumsumsum Hat es bißher jemand verlangt? Wenn dies offiziell niemand tut, dann psst!
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