Vereinbarung des vereinfachten Wahlverfahrens bei 51-100 AN - Wie genau ist hier vorzugehen?
Laut Gesetz kann auch in Betrieben zwischen 51 und 100 AN das vereinfachte Wahlverfahren mit dem AG vereinbart werden. Wie genau ist hier vorzugehen ? Gibt es auch hierfür (für die Verinbarung selbst) entsprechende Vordrucke ? MfG, Hartmut Manzke.
Community-Antworten (5)
07.11.2008 um 12:45 Uhr
@br_wahl01
welche wahl meinst du, die JAV-Wahl?? Wenn ja, dann gib mal beim "googele" JAV-Wahl ein und dann wirst du fündig und kannst dir dementsprechende "freiwillige Vereinbarungen" zum vereinfachten Wahlverfahreb downloaden.
07.11.2008 um 12:51 Uhr
Danke für die schnelle Antwort, aber es ist eine normale Betriebsratswahl gemeint.
07.11.2008 um 12:57 Uhr
@br_wahl01
dann nimm halt diesen Link
br-wahl.verdi.de/die_wahl/vereinfachtes_wahlverfahren
alles klar?
07.11.2008 um 15:33 Uhr
Wenn kein besonderer Zwang zur Eile besteht, kann ich vom vereinfachten Wahlverfahren nur abraten! Es ist alles, aber nicht einfacher.
07.11.2008 um 15:43 Uhr
peanuts, magst Du mal schreiben warum? Ich dachte immer... Aber bin darin auch nicht firm, da wir mit unseren 1300 MA da eh nie hinkämen ;-)
Interessieren würde es mich für unsere SBV Wahl, denn da war ich letztes Mal über 52 SB etwas genervt, dachte, dass es mit 49 sicher viel einfacher wäre. Stimmt also nicht? Haben auch alle um mich herum behauptet und der AG wollte mich anstacheln, sb KollegInnen zu unterschlagen...
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