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Betriebsratswahl - Wer führt die Wahl durch, wenn der Chef/ die Firma mit allen Mitteln verhindert, dass ein BR gebildet wird?

D
dischu944
Nov 2016 bearbeitet

Wer führt die Wahl durch, wenn der Chef/ die Firma mit allen Mitteln verhindert, dass ein BR gebildet wird. Wenn z.B. Initiatoren bereits gekündigt wurden. Das Arbeitsgericht?

5.56501

Community-Antworten (1)

DAH
Der alte Heini

06.11.2008 um 22:30 Uhr

dischu944 Es laden 3 Arbeitnehmer des Betriebes alle Arbeitnehmer zu einer Wahlversammlung ein, in der dann der Wahlvorstand für die anstehende Betriebsratswahl berufen wird. Diese 3 Einladende haben ab der Bekanntmachung der Einladung einen besonderen Kündigungsschutz von 6 Monate. Wird in der Wahlversammlung kein Wahlvorstand berufen, könne drei Arbeitnehmer des Betriebes beim Arbeitsgericht die Einsetzung eines Wahlvorstandes beantragen.

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