Neuwahl des Betriebsrats - welche Fristen bezüglich der Wahl gelten hier?
Wir haben in unserer Firma 130 MA - also einen BR mit 7 Sitzen. Aus Gründen der Fluktuation haben wir jetzt inclusive der Ersatzmitglieder nur noch 6 Betriebsräte. Muß in dieser Situation ein neuer BR gewählt werden - welche Fristen bezüglich der Wahl gelten hier - und wie lange bzw. bis wann wird die neue Amtsperiode des neuen BR formell dauern? Ist es bei der oben genannten Konstellation auch möglich und legal, wenn der neue BR nur noch aus 5 BR besteht?
Community-Antworten (1)
24.10.2008 um 18:07 Uhr
Neuwahl unverzüglich (!) einleiten: § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG. Also auf die nachste Tagesordnung: Einsetzung eines Wahlvorstandes. Ansonsten ist das eine grobe Verletzung des BetrVG, so dass man das Gremium gem. § 23 Abs. 1 BetrVG auflösen könnte!
Amtszeit bei zwischenzeitl. Wahl: § 13 Abs. 3 BetrVG. D.h. der neue BR ist bis 2010 im Amt.
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