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Neuwahl des BR nach Ausscheiden eines Mitglieds?

S
StefanErgi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

nachdem ein kollege aus dem BR ausgeschieden ist, muß neu gewählt werden, da keine Ersatzmitglieder zur Verfügung stehen. Wie ist der Termin der Wahl zu bestimmen? Innerhalb von 8 wochen ist ein Wahlvorstand aufzustellen oder innerhalb von 8 Wochen ist zu wählen? Der BR bestimmt/wählt den Wahlvorstand - darf dieser nur aus BR-Mitgliedern bestehen? Kann der Termin der erneuten BR-Wahl auf den 01.03.2009 gelegt werden? (damit kämen wir um eine Neuwahl in 2010 herum) Wenn nicht, was wäre wenn wir es trotzdem tun? Vor allem hätte es Konsequenzen für den neuen BR?

Viele Fragen - hoffentlich viele Antworten....

Gruß Stefan

6.26402

Community-Antworten (2)

M
Magenta

13.10.2008 um 17:09 Uhr

Hallo Steffanergi

vielleicht hilft dir dieser Link weiter: http://www.verdi-it.de/br-wahl/t-brw.htm

Der Wahlvorstand muss nicht aus BR Mitgliedern bestehen.

Wenn die Mitglieder des Wahlvorstandes feststehen, sollten sie - wenn möglich - eine Schulung für Wahlvorstände besuchen.

W
w-j-l

13.10.2008 um 19:00 Uhr

Stefanergi,

der § 16 ist für euch nicht relevant. Der bestehende BR ist auch in Unterzahl ggf. (falls es zu keiner Neuwahl käme, warum auch immer) noch längstens bis zum Ablauf der 4-jährigen Amtszeit im Amt. Falls er vorgezogen gewählt wurde sogar bis zum 31.5.2010. Unabhängig von der Forderung nach der unverzüglichen Bestellung eines Wahlvorstandes hat es der BR in der Hand, wann er den Wahlvorstand bestellt. Tut er es über längere Zeit nicht, so kann das die Einleitung eines Verfahrens nach § 23 (1) nach sich ziehen, dem der BR aber jederzeit durch die Bestellung eines WVs ausweichen kann.

Der WV ist in den Fällen des § 13 (2) Nr.2 "relativ" frei, den Zeitpunkt der Neuwahl festzusetzen (oder vorerst überhaupt tätig zu werden).

Es gibt hier keine Fristen, außer denen der Wahlordnung hinsichtlich Einleitung und Durchführung des Wahlverfahrens.

.....und zuletzt: Es gibt weder für den BR noch für den WV unmittelbare Sanktionen bei Fehlverhalten bei der Einleitung einer vorgezogenen Wahl. Und für den nachfolgenden BR schon gar nicht.

Fazit: Ihr oder der WV könnt dafür sorgen, dass die Wahl erst ab den 1.3.2009 stattfindet.

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