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In der Minderheit !!!

B
Boss
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, Ich arbeite in einem Unternehmen, daß mehrere Standorte Bundesweit hat. Nun wurden immer 3-4 Niederlassungen zusammen gelegt, was nun heist, daß ein Betriebsrat nächstes Jahr gewählt wird. Da aber die einzelnen Niederlassungen verschieden groß sind (sagen wir mal: eine mit 20 Leuten, eine mit 75 und eine mit 100), dürften die Chancen für die mit 20 Leuten ziemlich schlecht sein, oder ??? (Da keiner die Leute der anderen NL kennt, wird man wohl die eigenen Kandidaten wählen.) Gibt es für sollche Fälle eine regelung wie z.B. Protzentuale Stimmenverteilung ???

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Community-Antworten (2)

DAH
Der alte Heini

22.09.2008 um 23:34 Uhr

Boss was heißt zusammengelegt, örtlich, organisatorisch oder Beides ??

L
Lotte

22.09.2008 um 23:41 Uhr

Boss, ist ein gemeinsamer BR zwingend? Siehe dazu mal § 4 BetrVG. Wenn er zwingend ist, dann könnte der kleinere Betrieb eine eigene Liste aufstellen. Dazu schau mal unter § 15 BetrVGWO http://bundesrecht.juris.de/betrvgdv1wo/__15.html

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