Erstellt am 17.09.2008 um 15:04 Uhr von Konrad
Hallo
bei 101 oder mehr wahlber. Beschäftigten sind 7 BR Mitlieder zu wählen.
Bei der Personenwahl im Unterschied zur Listenwahl steht nur eine einzige Vorschlagsliste zur Wahl, erfolgt die Verteilung der Betriebsratssitze nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl, so scheint es bei Euch der Fall zu sein, da eine Liste.
Bei der Listenwahl stehen Belegschaft mehrere Vorschlagslisten (politische?) Fraktionen zur Auswahl, ist die endgültige Sitzverteilung im Betriebsrat anhand des Grundsatzes der Verhältniswahl vorzunehmen.
Andere Möglichkeiten gibt es nicht.
Erstellt am 17.09.2008 um 15:45 Uhr von susafi
Vielen Dank, Konrad.
Dachten wir uns schon. Wir hatten gehofft, dass bei Einreichung von evtl. 2 Listen es die Möglichkeit gibt, eine Personenwahl durchzuführen.
Erstellt am 17.09.2008 um 19:33 Uhr von jotim
Hallo Susafi,
nein, das geht (leider) nicht.
Das wäre dann ja so ähnlich wie bei manchen Kommunalwahlen mit Kummulieren und Pannaschieren. Also einerseits mehrere Listen - aber dann doch Rauspicken von einzelnen Kandidaten. Tja - aber so ists nicht!