Erstellt am 15.08.2008 um 17:23 Uhr von Mona-Lisa
@Post,
so wie sich euer Gremium (4 Männer/3 Frauen) zusammensetzt, müssten aber die Männer die Mehrzahl in der Belegschaft sein!
Ich vermute mal ganz stark, dass die Minderheitenregelung bei der Wahl nicht beachtet wurde.
Wie gliedert sich eure Belegschaft auf?
Erstellt am 15.08.2008 um 17:57 Uhr von Immie
@Mona-Lisa
Ich denke, danach kann mn nicht gehen.
Unsere Belegschft besteht hälftig aus Männern und Frauen,
und in unserem BR sitzen 5 Frauen und 2 Männer.
Erstellt am 15.08.2008 um 18:29 Uhr von Catweazle
@Immi,
wenn bei euch kein Geschlecht in der Minderheit ist, kann und muss man es auch nicht berücksichtigen.
Erstellt am 15.08.2008 um 18:48 Uhr von Immie
@Catweazle
Du Schlaumi:-)
Ich wollte Mona-Lisa damit nur sagen das man von der Geschlechterverteilung im BR,
nicht immer auf die Geschlechterverteilung im Betreib Rückschlüsse ziehen kann.
Erstellt am 15.08.2008 um 21:39 Uhr von peanuts
"so wie sich euer Gremium (4 Männer/3 Frauen) zusammensetzt, müssten aber die Männer die Mehrzahl in der Belegschaft sein! "
Das ist doch Unsinn! Sobald die MINDESTsitze für das Geschlecht der Minderheit vergeben sind, zählt bei einer Persönlichkeitswahl nur noch die Anzahl der erhaltenen Stimmen. So könnten z.B. nur Männer in den BR gewählt worden sein.
"Der Betriebsrat bestünde dann nur noch aus 3 Männern und 4 Frauen. Wäre das so ok? "
Ihr müsst doch nur in Euer Wahlausschreiben gucken, wieviele Sitze den Männern zustehen!
Angenommen die Männer haben einen Anspruch auf 2 BR-Sitze, dann muss erst dann ein Mann nachrücken, wenn dieser Sitzanspruch nicht mehr gewahrt ist, also nur noch 1 Mann im BRM vertreten wäre.
Sind aber noch mind. 2 Männer im BR vertreten, rückt das Ersatzmitglied mit den meisten Stimmen nach, egal ob Männlein oder Weiblein.