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Fortbildung Betriebsratswahl

E
enigmathika
Dez 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

unser Gremium möchte wegen der besonderen Konstellation des Unternehmens und einer abzusehenden Neuwahl im nächsten Jahr an einer Fortbildung zum Thema "Betriebsratswahl" teilnehmen. Ich bin da etwas unsicher, denn der Betriebsrat hat Anspruch auf Schulungen, "soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich sind."

Eine Wahl wird nun aber nicht vom Betriebsrat durchgeführt, sondern vom Wahlausschuss. Hat der BR trotzdem Anspruch auf Kostenübernahme und Freistellung für diese Schulung?

Bitte gebt mir einen Gedankenschubs in die richtige Richtung, vielen Dank!

Gruß, Enigmathika

342011

Community-Antworten (11)

T
takkus

27.11.2019 um 14:09 Uhr

Die Frage hast Du dir doch schon selbst beantwortet.

C
celestro

27.11.2019 um 14:27 Uhr

"Eine Wahl wird nun aber nicht vom Betriebsrat durchgeführt, sondern vom Wahlausschuss."

Völlig richtig! Und damit ist das auch die Antwort auf Deine Frage. ;-)))

E
enigmathika

27.11.2019 um 14:27 Uhr

Ich habe diese Argument in der Sitzung gebracht, aber die Kollegen sind der festen Überzeugung, dass wir diese Schulung brauchen (alle 5!) und das wir einen Anspruch darauf haben. Als Beleg: Die Schulung wird für Betriebsräte angeboten.

T
takkus

27.11.2019 um 15:09 Uhr

Na dann lass sie doch. Wenn der ArbGeb das mitmacht....

E
enigmathika

27.11.2019 um 16:08 Uhr

@takkus Eigentlich hast Du recht, aber es widerstrebt mir, dass wir uns so eine Blöße geben, wenn der AG weiß, dass uns das nicht zusteht. Aber der Beschluss wurde nun mal gefasst, und ich lehne mich jetzt zurück. Ich hatte irgendwie gehofft, dass ich völlig falsch liege ;-)

C
celestro

27.11.2019 um 16:23 Uhr

"Als Beleg: Die Schulung wird für Betriebsräte angeboten."

Das Problem dabei ... oftmals findet sich niemand in der "normalen Arbeiterschaft", der / die den Posten des WV übernimmt. Daher sind mMn überwiegend BRM bei diesen Schulungen zu finden.

N
nicoline

27.11.2019 um 20:08 Uhr

Wir haben 2010 einen Wahlvorstand ausschließlich aus AN bestehend gehabt. Da ist schief gegangen, was nur schief gehen kann, trotz Schulung. Ich halte es für richtig und wichtig, dass BRM im WV sind. Es steht euren BRM doch frei, sich für den WV zu melden. Wer dann Mitglied des WV ist, hat auch Anspruch auf Schulung, aber nicht automatisch das ganze Gremium.

S
stehipp

28.11.2019 um 10:55 Uhr

Ich halte das ehrlich gesagt auch für etwas übertrieben, wenn der gesamte BR auf die Schulung geht. Kann den AG da schon verstehen, wenn er nicht begeistert wäre. SOOOO schrecklich kompliziert ist eine BR-Wahl ja nun auch wieder nicht. mit etwas Hirn und Google kann man sich hier schon viel Wissen selbst aneignen. Zudem ist das ja nicht eure erste BR-Wahl, also irgendwer sollte doch eigentlich wissen wie es geht. Ist ja nun alle 4 Jahre das gleich Prozedere. Einen hinschicken, Okay, aber gleich alle?

E
enigmathika

05.12.2019 um 09:50 Uhr

@stehipp Wir sind der erste Betriebsrat in diesem Betrieb. Dass die Schulung sinnvoll oder hilfreich sein könnte, steht außer Frage. Aber sie ist eben für die Arbeit des BR nicht erforderlich., meiner bescheidenen Meinung nach.

Gruß Enigmathika

N
nicoline

05.12.2019 um 10:37 Uhr

Enigmathika Und da liegst du mit deiner bescheidenen Meinung vollkommen richtig. ??? Aber, wenn der AG es mit macht, wird ja freiwillig keiner verzichten, oder?

E
enigmathika

05.12.2019 um 13:22 Uhr

Ich habe das heute noch einmal ins Gespräch gebracht. Das Gremium nimmt nun vorläufig Abstand davon.

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