Erstellt am 16.05.2008 um 00:22 Uhr von Catweazle
@radoplan,
Kandidat 1 ist gewählt. Der Stellvertreter muss in einem gesonderten Wahlgang gewählt werden.
Däubler mit Hinweis zu Fitting:
§ 26 BetrVG Rnd-Nr. 11 - II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden
Als Vorsitzender oder stellvertretender Vorsitzender ist gewählt, wer jeweils die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Das Gesetz fordert nicht die absolute Mehrheit für einen Kandidaten; es genügt folglich die einfache.
Erstellt am 16.05.2008 um 04:27 Uhr von Kater Carlo
@ radoplan
Catweazle hat vollkommen recht sie ist gewählt, aber.....
"und von nun an hat sie das Sagen und bestimmt was im BR gemacht wird."
Das ist ja völliger Bullshit, es bestimmt immer das ganze Gremium. Aufgaben des BRV laut BetrVG §26:
§ 26 Vorsitzender
(1) Der Betriebsrat wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
(2) 1Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse. 2Zur Entgegennahme von Erklärungen, die dem Betriebsrat gegenüber abzugeben sind, ist der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter berechtigt
Das heißt der/die BRV hat gar nix alleine zu entscheiden. Scheint ja eine kleine Despotin zu sein :-), zieht Ihr diesen "Zahn" lieber gleich sonst werdet Ihr später viel vergnügen haben.
MfG
Kater Carlo (BRV)
Erstellt am 16.05.2008 um 07:16 Uhr von radoplan
@alle
Nochmals, ich habe das Problem damit, daß kein anderes Mitglied aus dem BR für den Vorsitz kandidiert hat. Trotzdem waren auf dem Stimmzettel aber alle BR-Mitglieder aufgeführt. Die Vorsitzende bekam von 7 möglichen Stimmen nur 3.
@Catweazle
Es sollte aber doch die einfache Mehrheit der Stimmen des Gremiums sein, wie will die Vorsitzende mit einem solchen Wahlergebnis einen BR leiten?
Erstellt am 16.05.2008 um 07:31 Uhr von Kater Carlo
@ Radoplan
Sie hat doch die meisten stimmen gekriegt: 3 Sie 1 enthaltung 3 Stimmen verteilt auf verschiedene andere Bewerber.
2. glaube ich Du hast immer noch eine etwas falsche Vorstellung vom Betriebsratsvorsitz und den daraus entstehenden Kompetenzen siehe oben
MfG Kater Carlo
Erstellt am 16.05.2008 um 07:51 Uhr von Mona-Lisa
@radoplan,
so wie ich das sehe, hat die gewählte BRV rechtmässig "gewonnen", die absolute Mehrheit ist nicht erforderlich, hätte aber beschlossen werden können!
Nur ist mir rätselhaft, warum man sich vor der Wahl nicht darauf geeinigt hat, dass nur der/die jeweilige KandidatIN auf dem Wahlzettel stand.
Alle, die sich NICHT für dieses Amt zur Verfügung gestellt haben, haben m. M. nach auf dem Wahlzettel nicht's verloren!
Wenn sich nur eine Kandidatin zur Verfügung gestellt hatte, hätten die Zusätze:
Ja und Nein eine klare Entscheidung herbeigeführt!