Erstellt am 19.11.2019 um 23:37 Uhr von celestro
Ihr müsst den AG einladen. Ob der dann als Vertreter ggf. "nur" diesen Bereichsleiter schickt ist seine Entscheidung. Wenn Ihr mehrere Geschäftsführer habt, wären die mMn eher Ansprechpartner dafür, ja.
"Kann der AG nachdem der Tagesordnungspunkt mit ihm besprochen wurde die Versammlung verlassen damit die Mitarbeiter ohne Befangenheit ihre Meinung äußern können?"
Der TO-Punkt? Wovon redest Du? Der AG kann natürlich gehen ... er muss aber nicht.
Erstellt am 20.11.2019 um 10:26 Uhr von seehas
§ 43 (2) BetrVG: Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen.
Auch wenn der GF nicht dabei ist, spätestens 10 Minuten nach Ende der Veranstaltung weiß er, wer etwas kritisches geäußert hat. Irgendwer möchte sich immer einschmeicheln.