Betriebsversammlung
Hallo zusammen, wir planen gerade unsere erste Betriebsversammlung und müssen ja hierzu auch den Arbeitgeber einladen. Reicht es als Arbeitgeber Vertreter hierfür den Bereichsleiter unseres Service Centers einzuladen oder müssen wir offiziell alle Geschäftsführer des Unternehmens einladen? Kann der AG nachdem der Tagesordnungspunkt mit ihm besprochen wurde die Versammlung verlassen damit die Mitarbeiter ohne Befangenheit ihre Meinung äußern können?
Community-Antworten (2)
20.11.2019 um 00:37 Uhr
Ihr müsst den AG einladen. Ob der dann als Vertreter ggf. "nur" diesen Bereichsleiter schickt ist seine Entscheidung. Wenn Ihr mehrere Geschäftsführer habt, wären die mMn eher Ansprechpartner dafür, ja.
"Kann der AG nachdem der Tagesordnungspunkt mit ihm besprochen wurde die Versammlung verlassen damit die Mitarbeiter ohne Befangenheit ihre Meinung äußern können?"
Der TO-Punkt? Wovon redest Du? Der AG kann natürlich gehen ... er muss aber nicht.
20.11.2019 um 11:26 Uhr
§ 43 (2) BetrVG: Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen. Auch wenn der GF nicht dabei ist, spätestens 10 Minuten nach Ende der Veranstaltung weiß er, wer etwas kritisches geäußert hat. Irgendwer möchte sich immer einschmeicheln.
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