Dürfen Leitende Angestellte der Betriebsversammlung beiwohnen, auf der der Wahlvorstand gewählt wird?
Dürfen Leitende Angestellte der Betriebsversammlung beiwohnen, auf der der Wahlvorstand gewählt wird?
Community-Antworten (3)
20.04.2008 um 16:37 Uhr
@Nathan, Nö, dürfen sie nicht, sind keine Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG!
20.04.2008 um 17:30 Uhr
@Mona-Lisa, Danke schön
21.04.2008 um 10:04 Uhr
Eindeutig Nein:
Leitende Angestellte im Sinne des BetrVG sind nur Mitarbeiter, die selbstständig Einstellungen und Entlassungen veranlassen und durchführen können.
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