Erstellt am 28.10.2019 um 07:51 Uhr von takkus
Ich meine, wenn die Verhinderung bekannt ist, ist ein Ersatz zu laden. Steht das ordentliche Mitglied dann zur Sitzung trotz AU doch vor der Tür, ist das geladene EBRM wider auszuladen.
Erstellt am 28.10.2019 um 10:08 Uhr von nicoline
War dem BRV die Erkankung bekannt?
Erstellt am 28.10.2019 um 12:32 Uhr von Miki Maus
BRV war bekannt das ordentliche Mitglieder krank ist
Erstellt am 28.10.2019 um 14:06 Uhr von nicoline
Dann hätte der BRV ein Ersatzmitglied laden müssen, Krankheit ist ein Verhinderungsgrund, es sei denn, dass das erkrankte BRM ausdrücklich Bescheid gibt, dass es trotz der Erkrankung zur Sitzung kommen will.
Wenn es hart auf hart kommt, sind alle Beschlüsse der Sitzung nichtig.
Erstellt am 28.10.2019 um 14:40 Uhr von petermännchen
Ist denn kein Ersatzmitglied geladen worden?
Erstellt am 28.10.2019 um 15:09 Uhr von Miki Maus
Ist keine Ersatz Mitglied eingeladen
Meine BRV ist der Meinung so lange er nichts schriftlich hat muss er auch keinem einladen
Erstellt am 28.10.2019 um 15:35 Uhr von celestro
"Meine BRV ist der Meinung so lange er nichts schriftlich hat muss er auch keinem einladen"
Diese Meinung ist (leider?) falsch.
Erstellt am 28.10.2019 um 15:53 Uhr von takkus
Wo steht denn, das es schriftlich erfolgen muss?
Erstellt am 28.10.2019 um 18:07 Uhr von nicoline
*Wo steht denn, das es schriftlich erfolgen muss?*
Genau das sollte man den BRV fragen....😡