Erstellt am 15.10.2019 um 13:01 Uhr von petermännchen
Fällt das unter Diskriminierung? -> nö
Die Bedrohungen und privaten Anrufe (Inhalte) können nachgewiesen werden.
Kann er sich noch dagegen wehren?-> nun nicht mehr. Ist ja schon passiert
Wem kann er sich anvertrauen? -> keine Ahnung. Seinem besten Kumpel?
Wie sollte er sich jetzt verhalten? -> vielleicht einen Anwalt befragen
Erstellt am 15.10.2019 um 14:29 Uhr von UdoWoe
Für mich hört sich das schon fast nach Mobbing an.
Aber wie kann er das nachweisen? Mitschnitt von Telefonaten? Mithören von wem?
Ich würde mich zumindest an einen BR meines Vertrauens wenden und ihm die Situation erläutern.
Die Äußerungen von petermännchen finde ich völlig daneben.
Erstellt am 15.10.2019 um 17:04 Uhr von ganther
eine einzelne Handlung (oder eine Woche andauerndes Verhalten) als Mobbing zu bezeichnen, kündet aber auch nicht von besonderer Kompetenz und ist damit auch daneben
Erstellt am 15.10.2019 um 18:48 Uhr von SBV Frank
Ich würde die Wahl anfechten lassen. Schaut mal in die Wahlordnung zur Wahl der Schwerbehindertenvertretung, da müssten Fristen drin stehen und auch wer die Wahl anfechten kann, zum Beispiel die Gewerkschaft!
Erstellt am 15.10.2019 um 22:32 Uhr von celestro
"Ich würde die Wahl anfechten lassen."
Wie bitte? Die Wahl war doch schon vorbei. Was willst Du da anfechten? Das jemand die Wahl nicht annimmt?
Erstellt am 16.10.2019 um 05:40 Uhr von SBV Frank
Deshalb ja der Blick in die Wahl Ordnung! Liegt mir gerade nicht vor dann hätte ich das schon gemacht! Hier sind ja die Fristen nach der Wahl zu beachten, vielleicht ist da ja noch etwas drin?
Erstellt am 16.10.2019 um 10:12 Uhr von Pjöööng
Das hat doch rein gar nichts mehr mit der Wahl zu tun! Die Wahl ist rum und der Stellv. legt kurz nach der Wahl sein Amt nieder, warum auch immer. Das hat doch überhaupt nichts mehr mit der Wahl zu tun!
Wobei mir der Stellv hier genau so ungeeignet für das Amt erscheint wie der Vorsitzende!
Erstellt am 16.10.2019 um 11:43 Uhr von takkus
@UdoWoe: ob die Äußerungen von petermannchen so daneben sind...
Mobbing ist das lange nicht. Mobbing sind negative kommunikative Handlungen, die gegen eine Person gerichtet sind und die sehr oft und über einen längeren Zeitraum hinaus vorkommen werden und damit die Beziehung zwischen Täter und Opfer kennzeichnen.
Eine Diskriminierung ist es auch nicht. Eher eine Nötigung nach § 240 StGB.
Wie werden die Telefonate nachgewiesen? Mitschnitte? Unbrauchbar! Verletzung des Persönlichkeitsrechts.
Und wem er sich anvertrauen kann und was er unternehmen soll, da würde ich auch auf eine Rechtsberatung verweisen wollen. Der BR kann da auch nichts ausrichten.
Erstellt am 16.10.2019 um 17:04 Uhr von SBV Frank
BetrVG: Betriebsverfassungsgesetz
§ 19 Wahlanfechtung
§ 19
Wahlanfechtung
(1) Die Wahl kann beim Arbeitsgericht angefochten werden, wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist und eine Berichtigung nicht erfolgt ist, es sei denn, dass durch den Verstoß das Wahlergebnis nicht geändert oder beeinflusst werden konnte.
(2) Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Die Wahlanfechtung ist nur binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, zulässig.
Gilt sinngemäß auch für die Wahl der SBV! Also, wenn die Frist noch nicht rum ist, sprich mit deiner zuständigen Gewerkschaft!!
Erstellt am 16.10.2019 um 17:08 Uhr von celestro
@SBV Frank
Erklär uns doch mal lieber, gegen welchen Passus "der Wahl" hier verstoßen worden sein soll. Deine Idee ist mMn total absurd!
Erstellt am 16.10.2019 um 17:08 Uhr von Pjöööng
"... wenn gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlrecht, die Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden ist ..."
Dafür gibt es nicht den allergeringsten Anhaltspunkt!
Erstellt am 16.10.2019 um 18:18 Uhr von SBV Frank
Das kann ich aus dem Post ja auch nicht beurteilen. Ich habe nur einen Weg aufgezeigt den er gehen könnte! Wenn die Frist noch nicht für strichen ist, würde ich zumindest einmal bei der Gewerkschaft nachfragen!
Erstellt am 17.10.2019 um 11:03 Uhr von paula
".... Wählbarkeit oder das Wahlverfahren verstoßen worden"
da brauchst du aber trotzdem nicht fragen. Nach dem Sachverhalt sind diese Punkte doch überhaupt nicht betroffen!
Erstellt am 17.10.2019 um 11:13 Uhr von celestro
"Ich habe nur einen Weg aufgezeigt den er gehen könnte! Wenn die Frist noch nicht für strichen ist, würde ich zumindest einmal bei der Gewerkschaft nachfragen!"
Aber was soll er denn nachfragen? Die bisherigen Infos sagen ziemlich deutlich: "Keine Anfechtung aufgrund des Sachverhaltes möglich". Soll Karma also generell nachfragen, ob man die Wahl anfechten sollte, oder bezogen auf den geschilderten Sachverhalt?