Erstellt am 04.04.2008 um 09:59 Uhr von Mona-Lisa
@greenhorn,
warum sollt ihr euch auflösen??
So lange noch die BR-Mitgliederzahl vorhanden ist wie seit der Wahl, besteht kein Grund Neuwahlen einzuleiten.
Erst wenn einer vom Gremium den BR verlässt und ihr ja keine Ersatzmtglieder mehr zur Verfügung hat, werden Neuwahlen ein Thema,
Erstellt am 04.04.2008 um 10:06 Uhr von greenhorn2
@ Mona-Lisa
Wir sind nur noch zu dritt. Und haben keine Ersaztmitglieder mehr... 2 BR-Mitglieder verlassen das Unternehmen zum 30.4.
Erstellt am 04.04.2008 um 10:10 Uhr von pirat
@greenhorn2
solange der BR beschlussfähig ist, kann man keine Neuwahlen einleiten, ausser ihr trettet gemeinsam zurück und leitet Neuwahlen ein. ist das so verstehe ich das richtig?
Der amtitierende BR hat nach der Fassung des Rücktrittsbeschlusses unverzüglich gemäss §§ 16 Abs.1 BetrVG einen WV zu bestellen....
mehr hier..
http://books.google.de/books?id=-F9tYSUy2WkC&pg=PA19&lpg=PA19&dq=keine++Ersatzmitglieder+vorhanden+Neuwahl+betriebsrat&source=web&ots=ajjS1Rma0P&sig=k9_VmWoHHuod8YMog7Km43fh494&hl=de
Erstellt am 04.04.2008 um 10:32 Uhr von waschbär
@ll,
bei mir löst sich auch grade was auf .-) so zu sagen in *wohl* gefallen .-(