Erstellt am 03.04.2008 um 23:30 Uhr von w-j-l
Hat dieser BR (und insbesondere der BRV) 'nen Knall?
Wo im § 23 steht denn, dass der BR das darf?
Der BR riskiert damit (außer dass das Restgremium wegen § 23 fällig sein könnte), dass alle seine (ohne den "Ausgeschlossenen") getroffenen Beschlüsse wegen falscher Einladung unwirksam sind.
Erstellt am 04.04.2008 um 06:36 Uhr von Werner
Das ist der Hammer.
Was macht das ausgeschlossene Br-Mitglied ?
Ab zur GW oder zum FA-Arbeitsrecht. Die qwissen was zu tun ist.
Ist der Beschluß wirksam ?
Nein!
Erstellt am 04.04.2008 um 09:37 Uhr von betriebliche trübung
dieses gremium hat seinen kopf schon in der schlne und riskiert selbst den §23 betrvg. das brm sollte zur gewerkschaft gehen.
Erstellt am 04.04.2008 um 14:36 Uhr von Der alte Heini
Yogi
wenn der Kollege selber aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten ist,
hat sich die Angelegenheit doch eh erledigt.
Oder diente diese Info nur als Verharmlosung des Rausschmisses?
Der BR selbst kann kein Mitglied aus dem BR ausschließen.
Ist der BR der Meinung, dass der Kollege nun rechtlich kein BR Mitgl. mehr ist
und nicht mehr zu Sitzungen eingeladen wird, so sollte der Betroffene mit Hilfe
eines Fachanwalts den BR eines anderen belehren.