Betriebsrat oder Vertrauensteam - Kann den so ein Vertrauensteam überhaupt die Rechte eine Betriebsrates haben?
Wir hatten vor 3 Wochen eine Betriebsversammlung, bei der auch der Wahlvorstand gewählt wurde. Jetzt sind wir fleissig in der Wahlvorbereitung und kurz vor Erlass des Wahlausschreibens. Soweit ist auch alles fertig. Gestern hatten wir dann eine Betriebsversammlung, wo die Geschäftsleitung berichtet hat, dass in einem anderen Teil des Unternehmens kein Betriebsrat sondern ein Vertrauensteam eingesetzt ist. Nach dem Motto: alles viel einfach, weniger Bürokratie und mehr Partnerschaft.
Bis jetzt hat zwar erst ein Mitarbeiter gemeint, man solle da doch mal drüber nachdenken, aber wo einer ist, können noch mehr kommen.
Sollen wir uns da beeindruckt zeigen? Kann den so ein Vertrauensteam überhaupt die Rechte eine Betriebsrates haben? Denn das unterliegt ja nicht dem Betriebsverfassungsgesetzes...
Community-Antworten (5)
05.03.2008 um 15:02 Uhr
Du gibst dir schon selbst die Antwort. So ein Vertrauensteam hat nur ein Recht, dem Chef zuzuhören, und sonst nix.
05.03.2008 um 15:13 Uhr
Beeindruckt? Nein... VT mit Rechten eines BR: Nein...
Darüber nachdenken: Kann man machen...
- Wenn's gut läuft...
VT: alles viel einfach BR: nur so komplziert, wie BR und GF es sich gegenseitig machen
VT: wenig Bürokratie BR: warum Stress machen, wenn's läuft...
VT: mehr Partnerschaft BR: §2 (1) BetrVG
- Wenn's schlecht läuft
VT: alles viel einfach BR: durchsetzbare gesetzliche Mitbestimmungsrechte
VT: wenig Bürokratie BR: nur was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen (Goethe)
VT: mehr Partnerschaft BR: Augenhöhe mit dem Arbeitgeber
VT: normale AN-rechte BR: Schutzbestimmungen in BetrVG, KSchG, ...
Und? War das Nachdenken hilfreich?
06.03.2008 um 23:42 Uhr
mz-br Hat keinerlei Rechte und kein besonderen Kündigungsschutz. Muckt da einer auf, fliegt der Kollege.
Der Wahlvorstand sollte sich nicht beirren lassen und die Betriebsratswahl konsequent durchziehen.
07.03.2008 um 08:55 Uhr
Ich kann den alten Heini nur bestätigen,
wir haben einen AG, mit dem die Zusammenarbeit mit dem BR bis vor zwei Jahren wunderbar geklappt hat. Unser Unternehmen hat jeweils in 5 oder 6 Jahren in Folge Umsatzsteigerungen von ca. 20-25 % gehabt. Geld war satt da, es gab am Ende des Jahres noch Sonderausschüttungen, große Firmenfeste, und, und, und. Zu diesem Zeitpunkt hätte uns sicherlich auch ein Vertrausensteam gut vertreten können. Doch dann hat sich die wirtschaftliche Situation und Teile der Geschäftsführung geändert. Plötzlich wollte man die Arbeitsstunden erhöhen, vereinzelte Kündigungen wurden ausgesprochen und Betriebsvereinbarungen nicht eingehalten. Wir als BR mussten juristische Schritte einleiten, weil der AG nicht bereit war mit uns zu verhandeln. Ich als BRV und mein stelv. BRV sind heil froh, dass wir im BR sind und den Kündigungsschutz genießen, weil wir mitlerweile zu Personen non grata geworden sind. Also, trotz guter Zeiten und mit dem besten Arbeitgeber der Welt, kann ich jedem Arbeitnehmer nur empfehlen einen Betriebsrat zu wählen, denn irgendwann ist auch der schönste Sommer mal vorbei, und der nächste Winter ist immer der längste.
07.03.2008 um 16:56 Uhr
Miparix Ein sehr schönes Beispiel. Jetzt sollte es jeder Begriffen haben. Die heile Betriebswelt kann sich sehr schnell ändern. Diese Erfahrung haben sicherlich einige Betriebsräte die hier im Forum mitmachen auch schon gemacht.
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