Erstellt am 17.09.2019 um 17:02 Uhr von seehas
Wenn ich unter §38 BetrVG im Fitting nachlese, so finde ich unter RZ 85 ff genau das beschrieben.
Erstellt am 17.09.2019 um 17:05 Uhr von Catweazle
Nach meinem Verständnis musst du die Rufdienste weiterhin leisten oder während dieser Zeit BR-Arbeit verrichten. Es gibt aber sicher Experten die sich besser auskennen.
Erstellt am 17.09.2019 um 18:04 Uhr von nicoline
Catweazle
*Nach meinem Verständnis musst du die Rufdienste weiterhin leisten*
Das macht er ja auch, aber er nimmt völlig zu Recht an, dass er nur noch die Hälfte der Dienste leisten muss. Mit 50% seiner Arbeitszeit ist er nämlich von seiner beruflichen Arbeit komplett freigestellt und dazu gehören eben auch die Rufdienste.
Erstellt am 17.09.2019 um 18:22 Uhr von celestro
"aber er nimmt völlig zu Recht an, dass er nur noch die Hälfte der Dienste leisten muss."
es geht mMn aber eher um "trotzdem werden 100% bezahlt?"
Erstellt am 17.09.2019 um 18:25 Uhr von nicoline
*es geht mMn aber eher um "trotzdem werden 100% bezahlt?"*
?????
Erstellt am 17.09.2019 um 18:40 Uhr von celestro
"und die anderen 50% der Rufdienste über das Lohnausfallsprinzip der Freistellung bezahlt bekomme?"
;-)))))
Erstellt am 17.09.2019 um 18:54 Uhr von nicoline
Ja, ist ja so! Oder siehst du das anders?
Erstellt am 17.09.2019 um 21:37 Uhr von celestro
"Ja, ist ja so!"
Das ging mMn aus Deiner Nachricht nicht (deutlich genug?) hervor. Und:
"Wenn ich unter §38 BetrVG im Fitting nachlese, so finde ich unter RZ 85 ff genau das beschrieben."
kann ich erst "nachlesen", wenn ich morgen auf der Arbeit den Fitting in die Hand nehme.
Erstellt am 17.09.2019 um 22:35 Uhr von nicoline
Aha, na dann, schau mal nach und gib dann Bescheid. Gute Nacht. ?
Erstellt am 18.09.2019 um 08:27 Uhr von takkus
"Nach meinem Verständnis musst du die Rufdienste weiterhin leisten oder während dieser Zeit BR-Arbeit verrichten." Wie darf ich mir das denn vorstellen?
Erstellt am 18.09.2019 um 10:43 Uhr von Betriebsbraten
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Um es zu präzisieren: Es geht darum, ob ich bei den rufdiensten genauso „entlastet“ werde wie während der Regelarbeitszeit und dafür eine Ausgleichszahlung erhalte.
Erstellt am 18.09.2019 um 14:23 Uhr von nicoline
Ich hab das schon verstanden und ich bin ganz klar der Meinung "JA!"