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Rufdienstteilnahme als teilfreigestellter Betriebsrat

B
Betriebsbraten
Sep 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich bin als Arzt für den Betriebsrat 50% freigestellt. Also nur noch 50 % in meiner Abteilung "beschäftigt". Bei uns wird Rufdienst außerhalb der Regelarbeitszeit geleistet. Bisher habe ich 5-7 Rufdienste pro Monat geleistet. Ist es korrekt, dass ich nun nur noch 50% der Rufdienste (also ca. 3/Monat) leisten muss und die anderen 50% der Rufdienste über das Lohnausfallsprinzip der Freistellung bezahlt bekomme?

327012

Community-Antworten (12)

S
seehas

17.09.2019 um 19:02 Uhr

Wenn ich unter §38 BetrVG im Fitting nachlese, so finde ich unter RZ 85 ff genau das beschrieben.

C
Catweazle

17.09.2019 um 19:05 Uhr

Nach meinem Verständnis musst du die Rufdienste weiterhin leisten oder während dieser Zeit BR-Arbeit verrichten. Es gibt aber sicher Experten die sich besser auskennen.

N
nicoline

17.09.2019 um 20:04 Uhr

Catweazle Nach meinem Verständnis musst du die Rufdienste weiterhin leisten Das macht er ja auch, aber er nimmt völlig zu Recht an, dass er nur noch die Hälfte der Dienste leisten muss. Mit 50% seiner Arbeitszeit ist er nämlich von seiner beruflichen Arbeit komplett freigestellt und dazu gehören eben auch die Rufdienste.

C
celestro

17.09.2019 um 20:22 Uhr

"aber er nimmt völlig zu Recht an, dass er nur noch die Hälfte der Dienste leisten muss."

es geht mMn aber eher um "trotzdem werden 100% bezahlt?"

N
nicoline

17.09.2019 um 20:25 Uhr

es geht mMn aber eher um "trotzdem werden 100% bezahlt?" ?????

C
celestro

17.09.2019 um 20:40 Uhr

"und die anderen 50% der Rufdienste über das Lohnausfallsprinzip der Freistellung bezahlt bekomme?"

;-)))))

N
nicoline

17.09.2019 um 20:54 Uhr

Ja, ist ja so! Oder siehst du das anders?

C
celestro

17.09.2019 um 23:37 Uhr

"Ja, ist ja so!"

Das ging mMn aus Deiner Nachricht nicht (deutlich genug?) hervor. Und:

"Wenn ich unter §38 BetrVG im Fitting nachlese, so finde ich unter RZ 85 ff genau das beschrieben."

kann ich erst "nachlesen", wenn ich morgen auf der Arbeit den Fitting in die Hand nehme.

N
nicoline

18.09.2019 um 00:35 Uhr

Aha, na dann, schau mal nach und gib dann Bescheid. Gute Nacht. ?

T
takkus

18.09.2019 um 10:27 Uhr

"Nach meinem Verständnis musst du die Rufdienste weiterhin leisten oder während dieser Zeit BR-Arbeit verrichten." Wie darf ich mir das denn vorstellen?

B
Betriebsbraten

18.09.2019 um 12:43 Uhr

Vielen Dank schon mal für die Antworten. Um es zu präzisieren: Es geht darum, ob ich bei den rufdiensten genauso „entlastet“ werde wie während der Regelarbeitszeit und dafür eine Ausgleichszahlung erhalte.

N
nicoline

18.09.2019 um 16:23 Uhr

Ich hab das schon verstanden und ich bin ganz klar der Meinung "JA!"

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