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Neuwahlen 2008 ja oder nein und wie durchsetzen?

KN1
kleiner Nils 1
Nov 2016 bearbeitet

Neuwahlen 2008 ja oder nein und wie durchsetzen Hallo bitte um Hilfe. Wir haben Mai 2006 mit 170 Personen einen BR gewählt. Jetzt Feb. 2008 haben wir 420 Mitarbeiter. Ich bin nicht im BR habe allerdings nachgelesen das wir neu wählen müssten. Habe beim jetzigen BR nachgefragt dort sagte mann mir das nicht neu gewählt wird es währen ja sowieso nur noch 2 Jahre. Ist das so in Ordnung oder was kann ich tun oder an wehn kann ich mich wenden Danke für eure Hilfe auch wenn ich kein Mitglied bin.

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Community-Antworten (5)

A
Angi1

21.02.2008 um 11:54 Uhr

Hallo kleiner Nils1,

im BetrVG § 13 Abs. 2 Punkt 1 steht: "Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tag der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist."

Gib diese Info an deinen Betriebsrat weiter.

MfG Angi1

DKN
der kleine Nils

21.02.2008 um 12:31 Uhr

Hallo Angi 1 haben wir schon drauf hingewiesen aber es wird einfach ignoriert Wir sind in keinem Verband oder Gewerkschaft haben wir trotzdem eine Möglichkeit? Der kleine Nils

A
Angi1

21.02.2008 um 13:19 Uhr

Hallo kleiner Nils,

dann weise deinen Betriebsrat noch auf § 23 Abs. 1 BetrVG hin: " Mindestens ein viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen."

Aber ich verstehe euren BR nicht. Das Kremium erhöht sich von 7 auf 11 Personen. Außerdem könnte sich ein Betriebsrat freistellen lassen. Das sind doch alles Argumente dafür.

Vielleicht versuchst du es nocheinmal.

MfG Angi1

W
w-j-l

21.02.2008 um 13:30 Uhr

kleiner Nils, diese Vorschrift, die Angi1 zitiert, ist zwingend. Wenn der BR nicht wählen will, dann kann er von den Arbeitnehmern über das Arbeitsgericht dazu gezwungen werden (Pflichtverletztung, § 23 BetrVG).

Die Vorschrift ist genau am Kalendertag der 2006er-Wahl in 2008 zu prüfen.

DAH
Der alte Heini

21.02.2008 um 15:19 Uhr

Wenn die Mitglieder im derzeitigen BR angst vor einer neuen Wahl haben, da sie davon ausgehen nicht wiedergewählt zu werden, dann dürfte sich das Verhalten erklären.

Ich könnte mir vorstellen, wenn drei Kollegen den BR schriftlich auffordern aufgrund der genannten Situation einen Wahlvorstand für eine neue Betriebsratswahl zu bestellen und der BR dieser Aufforderung nicht nachkommt, dass diese drei Kollegen eine Antrag auf Einsetzung eines Wahlvorstand beim Arbeitsgericht stellen können, der auch erfolgreich sein wird. Kosten muss der AG tragen.

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