Erstellt am 07.09.2019 um 21:01 Uhr von Krambambuli
Wollt ihr die Interessen der AN vertreten oder euch das Wohlwollen des AG erkaufen. Überlegt, was ihr tut. Habt ihr neuen denn schon das notwendige Wissen?
Sprecht mit den alten Kollegen und mit dem Anwalt.
Erst wenn ihr euch absolut sicher seid, fragt genau diesen Anwalt, was ihr machen müsst.
Erstellt am 07.09.2019 um 23:24 Uhr von Challenger
Warum wurde das Beschlussverfahren den eingeleitet ?
Erstellt am 08.09.2019 um 12:07 Uhr von ganther
Ganz einfach : ja er darf. Der BR ist in jeder Phase des Gerichtsverfahren Herr des Verfahrens. Der BR kann also jederzeit ein solches Verfahren beenden oder weiterführen. Und das entscheidet doch bitte jedes Gremium für sich und nicht der große Moralsenat des waf-Forums
Erstellt am 08.09.2019 um 13:44 Uhr von XY_men
Hallo Ganther, vielen Dank für deine neutrale Antwort.