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BR-Wahlen während der Arbeitszeit - wo steht das geschrieben?

B
Bienchen
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir müssen Neuwahlen einberufen. Uns ist schon klar das die Wahlen während der Arbeitszeit stattfindet soll, aber wo steht das geschrieben, ich finde nichts der gleichen und mein Chef möchte natürlich 15 Min. vor Feierabend wählen lassen. Bei 50 MA würde ich nichts sagen aber nicht bei 350 MA, die rennen uns um wen sie nicht pünktlich Heim können. Vielen Dank

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

14.02.2008 um 15:59 Uhr

@Bienchen Das ergibt sich aus § 12 WOBetrVG. Er sollte sich hüten den Zeitpunkt einschränken zu wollen. Der WV legt das Prozedere fest.

P
Petrus

14.02.2008 um 16:15 Uhr

Siehe §3 (1), (2) Nr. 11 WO (online unter http://bundesrecht.juris.de/betrvgdv1wo/)

Hier ist für Euch insbesondere die Aussage "der Wahlvorstand erlässt..." interessant.

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