Erstellt am 14.02.2008 um 14:59 Uhr von Kölner
@Bienchen
Das ergibt sich aus § 12 WOBetrVG. Er sollte sich hüten den Zeitpunkt einschränken zu wollen. Der WV legt das Prozedere fest.
Erstellt am 14.02.2008 um 15:15 Uhr von Petrus
Siehe §3 (1), (2) Nr. 11 WO (online unter http://bundesrecht.juris.de/betrvgdv1wo/)
Hier ist für Euch insbesondere die Aussage "der Wahlvorstand erlässt..." interessant.