Erstellt am 31.01.2008 um 12:08 Uhr von Mona-Lisa
@Lottel,
http://www.bartsch-partner.com/media/docs/rm/gegenstandswert.pdf
Die Anfechtung einer Betriebsratswahl sollte wohl überlegt sein! Sicher kann es Gründe geben, die eine Anfechtung rechtfertigen, aber euch sollte klar sein, dass ihr Beweise vorbringen müsst.
Erstellt am 31.01.2008 um 13:05 Uhr von Der alte Heini
Die Kosten sind doch egal, muss der AG eh tragen, ob mit oder ohne RA
Erstellt am 31.01.2008 um 13:30 Uhr von wölfchen
@ alter Heini,
habe ich da was falsch verstanden? Es geht nicht um BR-Kosten, sondern es handelt sich um wahlberechtigte AN, die ihre Interessenvertretung aus wahrscheinlich triftigen Gründen weg haben wollen . . .
@Lottel,
irgendwie ist mir Deine Fragestellung suspekt. Bist du ein in solchen Dingen gänzlich unbeleckter AN? Dann ist aber Deine Fachterminologie ("Beschlussverfahren") erstaunlich gut gewählt. Wärst Du tatsächlich unbeleckt, dann kenntest Du solche Begriffe mit 99%-iger Sicherheit nicht. Oder Du bist es nicht und dann wüßtest Du schon sicherlich, dass Verfahren vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz kostenfrei sind (bis auf eine geringe Verwaltungsgebühr).
Aber eins kann ich Dir versichern: im Falle, dass die Wahl für nichtig erklärt wird, kostet es Euch Eure Interessenvertretung, denn die habt Ihr dann nicht mehr!
Erstellt am 31.01.2008 um 13:47 Uhr von Der alte Heini
wölfchen
Das ist schon richtig, auch Kosten die durch ein Wahlanfechtungsverfahren entstehen, sind vom Arbeitgeber zu tragen. Und das auch, wenn drei Arbeitnehmer diesen Antrag beim ArbG selbst stellen oder das Verfahren mit Hilfe eines RA betreiben.
Erstellt am 31.01.2008 um 13:47 Uhr von Bonita
Nein, die Kosten der drei Arbeitnehmer, die die Wahl anfechten, hat der Agrbeitgeber nicht zu über nehmen. Das ist "Privatvergnügen". Zu tragen hat er hingegen die Kosten des BR, der die Gegenpartei bei der Wahlanfechtung ist. Denn denn Wahlvorstand gibt es ja nach der konstituierenden BR-Sitzung nicht mehr. So hat es uns ein Arbeitsrechtsanwalt erklärt.
Erstellt am 31.01.2008 um 14:18 Uhr von Sternburg
@Bonita:
Stimmt nicht ganz.
Zitat aus Fitting, 22. Auflage, zu § 20 BetrVG (Wahlschutz und Wahlkosten) - Rn. 38:
"Der ArbGeb. ist auch verpflichtet, die Kosten des Anfechtungsverfahrens oder sonstiger gerichtlicher Verfahren (...) zu tragen, soweit die Rechtsverfolgung nicht mutwillig und offensichtlich unbegründet ist. Auch Kosten für eine anwaltliche Vertretung hat der ArbGeb. zu tragen, wenn der Wahlvorst. oder Anfechtungsberechtigte diese bei der Beauftragung des Rechtsanwalts bei vernünftiger Betrachtung für erforderlich halten durften."
Erstellt am 31.01.2008 um 14:24 Uhr von Mona-Lisa
@Bonita,
überleg mal, wenn deine Aussage stimmen würde, gäbe es keine Anfechtungen, bzw. keine die von 3 Arbeitnehmern ausgelöst würden.
Diesem Risiko würde sich niemand aussetzen wollen!
Erstellt am 31.01.2008 um 15:00 Uhr von Bonita
OK, ich sehe ein, ihr habt recht, das steht so im Fitting.
Aber so groß ist das Kostenrisiko nicht, zumindest ohne Anwalt, denn der Streitwert hält sich in Grenzen, vor allem, wenn man auch noch durch 3 teilt. Da fänden sich schon noch Kläger.
Aber umso besser, wenn es so ist
Erstellt am 31.01.2008 um 15:19 Uhr von wüterich
Hallo,
is ja mal komisch.
Bei uns wird bald gewählt, 3 Ma wollten vor Gericht
den Wahlausschuß ersetzen lassen, sind gescheitert.
Und nun wollen diese Arbeitgeberhörigen Tips im Forum, wie man die Wahl
Kostengünstig kippen lassen könnte ?
Erstellt am 31.01.2008 um 15:57 Uhr von wölfchen
. . . hat mich also meine Kristallkugel richtig unterrichtet . . .
Erstellt am 31.01.2008 um 15:57 Uhr von Sternburg
Hmm... WAS möchtest Du dem fragesteller unterstellen?
Die Wahl wird nur gekippt, wenn das Gericht die angeführten Gründe als bewiesen und relevant ansieht.
Wird es das? WIR wissens nicht.
Erstellt am 31.01.2008 um 16:07 Uhr von wölfchen
. . . ich unterstelle dem Fragesteller lediglich, wie in meinem obigen Beitrag angeführt, dass er nicht so unbeleckt ist, wie er laut Fragestellung vorgibt und wenn wüterich richtig liegt, dann hat meine Kristallkugel das Wort "suspekt" begründeterweise mit Leuchtschrift an die Wand geworfen . . .
Und suspekt sind mir Leute, die vorgeben, Null- Ahnung zu haben, simple Fragen stellen, sich jedoch anhand ihrer Fachterminologie verraten (frage mal irgendeinen AN, was ein Beschlussverfahren ist und wo es angewendet wird - der wird Dich anschauen wie einen Marsmenschen). Genau so wie die Fragesteller, die in der Vergangenheit in gebrochenem deutsch, jedoch fehlerfreier Interpunktion geschrieben haben . . .
Erstellt am 31.01.2008 um 16:08 Uhr von Der alte Heini
wüterich
wenn drei Mitarbeiter eine Wahl kippen wohlen, dann sollen sie es doch versuchen. Denn für so ein "Spielchen" bedarf es einer vernünftigen Begründung und dass der vierte Spieler auch mitspielt und das ist nicht immer gesagt.
Erstellt am 31.01.2008 um 16:09 Uhr von wüterich
@ sternburg und an lottel,
vieleicht ist ja der Fragesteller besser aufgehoben im Forum "Wie mobbe ich den kritischen Betriebsrat".
Erstellt am 31.01.2008 um 16:18 Uhr von wüterich
Nee mal im Ernst.
Der Fragesteller (unterstell ich mal) hat schon mal versucht, dummdreist im Forum um Tips zu betteln, wie der bestehende BR gekippt werden kann. Der AG hat in der Zwischenzeit schon mal sämtliche Nachrücker "freigestellt" und tut weiter sein Übriges. Es macht mich einfach wütend (Siehe Nickname), wenn das Forum für solche Zwecke mißbraucht wird.
Erstellt am 31.01.2008 um 16:59 Uhr von packer
ich hätte ja mal bei meiner gewerkschaft nachgefragt... da diese drei offensichtlich nicht mitspielen im club der solidarität habe ich, wie wüterich und wölfchen , auch grade mal ganz wenig auskunftsfreude zu diesem thema. zumal grade bei uns auch ein furchtbar häßlicher Kollege (innerlich wie äußerlich) versucht mit der GL zusammen den BR zu kippen... manchmal kann man gar nicht so viel fressen wie man...
Erstellt am 31.01.2008 um 21:50 Uhr von w-j-l
Wenn Lottel zur eine "arbeitgeberhörigen" Clique gehörte, dann sollte es ja kein Problem sein, die Kostenübernahme für die Wahlanfechtung vom AG zu bekommen.
Was Erfolgsaussichten für eine Wahlanfechtung anbelangt (mal abgesehen von den Konsequenzen, die ja ganz unterschiedlich sein können) würde ich mal vorsichtig schätzen, dass in Deutschland sicherlich ein Drittel aller BR-Wahlen, wegen Fehlern (welche auch immer) bei der Durchführung der Wahl, zumindest anfechtbar sind.
Ob man dabei im Forum mitspielen möchte ist eine ganz andere Sache. Ich würde hier eher dafür plädieren, grundsätzlich erst mal allen Betriebsräten zu helfen, eine nicht anfechtbare Wahl durchzuführen, aber nicht "anderen Arbeitnehmern" dabei zu helfen, eine BR-Wahl zu kippen, zumindest nicht, solange ich nicht die genauen Gründe kenne und akzeptieren könnte.
Erstellt am 31.01.2008 um 22:24 Uhr von peanuts
"wir sind 3 wahlberechtigte AN die mit dem Ablauf unserer BR-Wahl nicht einverstanden sind. "
Verstehe ich richtig, dass die BR-Wahl noch läuft, ein BR überhaupt noch nicht gewählt ist?
Erstellt am 31.01.2008 um 22:28 Uhr von w-j-l
Naja Peanuts,
das ist ja wohl ggf. der richtige Zeitpunkt, Informationen zu sammeln, die eine Wahlanfechtung rechtfertigen.
Man könnte natürlich aber auch mal mit dem WV darüber reden, statt insgeheim Anfechtungsgründe zu sammeln. Die zu finden erfordert ja schon Detailkenntnis des vorgeschriebenen Ablaufs, die man informativ auch dem WV zur Verfügung stellen könnte.
Erstellt am 31.01.2008 um 23:07 Uhr von peanuts
"Man könnte natürlich aber auch mal mit dem WV darüber reden, statt insgeheim Anfechtungsgründe zu sammeln. "
Spekulatius...
"... Die zu finden erfordert ja schon Detailkenntnis des vorgeschriebenen Ablaufs, die man informativ auch dem WV zur Verfügung stellen könnte."
Ach... wenn der WV erfahren würde, wie es besser oder richtiger geht, kann er das Wahlverfahren entsprechend "korrigieren"? Halte ich für einen schlechten Scherz!
Erstellt am 01.02.2008 um 08:24 Uhr von wüterich
Hallo lottel,
wo bleibst du eigentlich während der ganzen Diskussion.
Hat`s dir die Sprache verschlagen oder traust du dich (mal wieder) nicht aus der Deckung ?
Erstellt am 01.02.2008 um 12:50 Uhr von Bonita
Ganz fair finde ich es nicht, Lotte ohne nähere Kenntnisse zu unterstellen, dass sie im Bündnis mit dem AG eine ordnungsgemäße Wahl kippen will! Es soll gelegentlich auch mal etablierte (durchaus mit dem AG eng verbundene) BR geben, die im Bündnis mit dem von ihnen eingesezten Wahlvorstand eine Wahl manipulieren um die Pöstchen wieder unter sich zu verteilen.
Hat jemand, der mit dem Arbeitgeber kungelt, es wirklich nötig sich Infos in einem Forum zu erschleichen. Der AG würde ihn doch sicher mit Rat und Tat (und Anwalt) behilflich sein, oder!
Erstellt am 01.02.2008 um 13:12 Uhr von Lotte
Bonita,
genau das habe ich befürchtet, dass aus einem Lottel ganz schnell eine Lotte wird. ;-)
Lottel,
wie wäre es mit einem Nickname, der sich um eine Nuance mehr von meinem unterscheidet? ;-)
Erstellt am 01.02.2008 um 13:19 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
sorge dich nicht, es gibt nur eine "Lotte" ;-))
Und mit meiner Meinung steh ich 150%ig nicht alleine da!
Erstellt am 01.02.2008 um 14:03 Uhr von w-j-l
"Ach... wenn der WV erfahren würde, wie es besser oder richtiger geht, kann er das Wahlverfahren entsprechend "korrigieren"? Halte ich für einen schlechten Scherz!"
peanuts,
auch wenn Du es nicht glauben magst, es gibt tatsächlich die Möglichkeit, Fehler, die im Wahlausschreiben oder im Ablauf des Verfahrens entstanden sind, zu korrigieren. Dazu empfehle ich Dir die Lektüre der RNn 29ff zum § 3 der Wahlordnung bei Däubler.
Dann wirst Du z.B. feststellen, dass man unter bestimmten Voraussetzungen sogar verpflichtende aber fehlerhafte Angaben des Wahlausschreibens korrigieren kann, die andernfalls zur erfolgreichen Anfechtung oder gar zur Nichtigkeit der Wahl führen können.
Nun Du wieder.....
Erstellt am 01.02.2008 um 14:08 Uhr von Jack Sparrow
@Lotte
Dann habe wir jetzt wohl "Das doppelte Lottchen":-))
Erstellt am 01.02.2008 um 16:41 Uhr von Der alte Heini
Diese Diskussion über Lottel`s Motivation ist doch überflüssig.
Wurde die Wahl nicht ordentlich durchgeführt so ist eine Anfechtung doch ok. Und um das zu Prüfen sind auch die Arbeitsgerichte da. Somit hat doch ein Wahlvorstand der seine Arbeit ordentlich macht nichts zu befürchten, egal Wer aus welchem Grund das Anfechtungsverfahren betreibt.
w-j-l 86167
eine Kostenübernahme des AG für ein Wahlanfechtungsverfahren wird nicht benötigt und ist vom Gesetz auch nicht vorgesehen.
Erstellt am 01.02.2008 um 17:40 Uhr von w-j-l
Heini,
abver der AG kann, wenn er will und Interesse hat. Mehr wollte ich nicht sagen.