Wählbarkeit
moin, ist ein mitarbeiter, der einen auf 2 jahre befristeten arb-vertrag hat, wahlberechtigt und wählbar f.d. br in einem betrieb, in dem's bisher keinen br gibt ?
Community-Antworten (2)
21.01.2008 um 12:00 Uhr
Hallo, Wahlberechtigt ja. Wählbar wenn er länger als sechs Monate im Betrieb ist.
BetrVG: § 7 Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
§ 8 Wählbarkeit
(1) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
(2) Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von der Vorschrift in Absatz 1 über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.
21.01.2008 um 12:35 Uhr
Hallo, bitte beachten das der Kündigungsschutz für den BR dann aber mit dem Zeitvertrag endet und der AG unliebsame BR´s leicht mit Ablauf des Vertrags los wird.
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