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Wie kann der Arbeitgeber die Gründung eines Betriebsrates verhindern und aus welchen Gründen macht der AG so etwas?

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Dusty1964
Feb 2019 bearbeitet

Guten Tag,

Ich arbeite als Erzieherin in einem Internat mit privat-Schule. Mein Arbeitgeber hat jeden Bereich (Schule, Wohngruppen, Psychologen, Soz.päd's) in Gmbh's aufgeteilt, sodass trotz der vielen Mitarbeiter kein BR gegründet werden kann- soviel ich weis, muß man dafür nämlich eine Mindestanzahl an Arbeitnehmern haben, um so einen BR gründen zu können, ist das richtig? Bei uns liegt so einiges im Argen, doch wir haben keine Anlaufstelle, um daran etwas zu ändern...wir nehmen es hin, hauptsache man hat eine Arbeitsstelle!

  1. Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um dennoch einen BR zu gründen?
  2. Welche Kompetenzen benötigt so ein BR ?
  3. Wieviel Mitglieder braucht ein BR?
  4. Muß man auch Mitglied einer Gewerkschaft sein, um BR zu sein?

vielen Dank für die vielen Kompetenten Antworten, aber der AG hat den Betrieb in lauter kleine Gmbh's gespalten, sodass eine BR-Gründung keine Grundlage hat. Als ich heute im Team saß und es ansprach, meinten meine Kollegen:" gib's endlich auf- der Chef weis diese Bestimmungen sehr gut zu umgehen"..."

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Community-Antworten (4)

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Matze24

07.01.2008 um 12:26 Uhr

@Dusty 1964,

Grundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz /BetrVG (siehe links auf der Seite unter 'Gesetzestexte') und für jeden Betrieb bindend!

§1 (1): "In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für Betriebe mehrerer Unternehmen."

§5 (1): "Arbeitnehmer ... im Sinne des Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten..."

Viel Erfolg!

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Mona-Lisa

07.01.2008 um 12:27 Uhr

@Dusty, um einen Betriebsrat zu gründen, müsst ihr mindestens 5 ständig Beschäftigte sein und in der Gewerkschaft zu sein ist nicht vorgeschrieben, kann aber sehr hilfreich sein, gerade wenn ihr eine Betriebsratsgründung plant.

Euer AG kann und darf dies nicht verhindern oder gar verbieten. Um ihm allerdings keine vorzeitige Angriffsfläche zu bieten, solltet ihr euch damit im Vorfeld bedeckt halten!

http://www.betriebsratswahl.de/betriebsrat_gruenden/

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Werner

07.01.2008 um 12:28 Uhr

Hallo Dusty, zu Deiner ersten Farge: §1 BetrVg (1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.

(2) Ein gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen wird vermutet, wenn 1.zur Verfolgung arbeitstechnischer Zwecke die Betriebsmittel sowie die Arbeitnehmer von den Unternehmen gemeinsam eingesetzt werden oder 2.die Spaltung eines Unternehmens zur Folge hat, dass von einem Betrieb ein oder mehrere Betriebsteile einem an der Spaltung beteiligten anderen Unternehmen zugeordnet werden, ohne dass sich dabei die Organisation des betroffenen Betriebs wesentlich ändert. Zu 2. Kompetenz bekommt ein BR durch Schulungen! Zu 3. Kommt auf die Betriebsgröße an!!!! Zu 4. Man muß nicht in der Gewerkschaft sein! Es wäre aber empfehlenswert, grade für die Unterstützung bei und nach der Wahl!

FB
Frank B

07.01.2008 um 14:42 Uhr

Entscheidend ist ob hier ein gemeinsamer Betrieb vorliegt. Dies zu klären vermag mitunter nur ein Anwalt. Ihr solltet euch vielleicht Hilfe bei der Gewerkschaft holen. Dazu sollte man aber Mitglied sein!

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