Erstellt am 09.12.2007 um 13:07 Uhr von Mona-Lisa
@Peter123,
mit 4 Festangestellten, 2 Teilzeitkräften und den GfB erfüllt ihr die Bedingung, die das BetrVG vorgeschrieben hat.
§ 1 Errichtung von Betriebsräten
(1) In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt...........
Erstellt am 09.12.2007 um 13:12 Uhr von Peter123
Danke für die schnelle Antwort.
Was für Rechte und was für PFLICHTEN kommen da auf mich zu?
Erstellt am 09.12.2007 um 13:35 Uhr von Mona-Lisa
@Peter123,
guck mal.........
http://br-wahl.verdi.de/warum_betriebsrat/data/warum_br.pdf
und wenn du dann noch etwas (viel!) Zeit hast, dann beschäftige dich mal mit diesem Forum........... :-))