Änderungskündigung eines BR Mitglieds - Darf das betreffende BR-Mitglied bei der gesamten BR-Sitzung anwesend sein?
Hallo, hier eine recht komplexe Fragestellung. Was ist bei dem Anhörungsverfahren bezüglich der Änderungskündigung eines BR-Mitglieds zu beachten? Darf das betreffende BR-Mitglied bei der gesamten BR-Sitzung anwesend sein, oder nur bei dessen Anhörung? In der gleichen Sitzung geht es auch um eine geplante Einstellung, die mit der Änderungskündigung im Zusammen- hang steht. Wir wollen uns keinen Formfehler erlauben. Vielen Dank im Voraus!
Community-Antworten (3)
06.12.2007 um 18:05 Uhr
@Hörmal, da ich nicht sehen kann inwie weit die Änderungskündigung mit der neuen Einstellung im Zusammenhang steht meine ich folgendes. Ersatzmitglied zum punkt Änderungskündigung einladen, Betroffenen zu diesem Punkt bitten die Sitzung zu verlassen. Als Betriebsrat würde ich aber sowieso erstmal auch keiner Änderrungskündigung eines BR zustimmen.
07.12.2007 um 11:50 Uhr
Wie auch? BRM können nicht, unter keinen Umständen fristgerecht gekündigt werden. Das geht nur fristlos. Abgesehen davon stimmt man nicht einer Kündigung eines Betriebsratsmitglieds zu. Da es um seine Anhörung geht,sehe ich nicht, warum er bei dieser den Raum verlassen soll???
07.12.2007 um 11:53 Uhr
@frosch "BRM können nicht, unter keinen Umständen fristgerecht gekündigt werden." Das stimmt so nicht!
Das BAG und das Urteil vom 28.10.1999 - 2 AZR 437/98 machen es möglich.
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