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Änderungskündigung zulässig??????

T
Tommy
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, habe eine Frage!! In unserem Betrieb hatten wir Betriebsbedingte Kündigungen und nun fehlen in einzelnen Abteilungen natürlich Leute. Natürlich müssen nun einzelne Leute in andere Abteilungen verschoben werden.

Jetzt geht es um einen Arbeitnehmer der jetzt erst auf der Wahlliste eingetragen war , aber nicht in den Betriebsrat gewählt wurde. Er soll eine Änderungskündigung bekommen. Es ändert sich für ihn nichts, also weder Gehalt o.ä., er wechselt lediglich die Abteilung. Er möchte natürlich nicht.

Kann der Arbeitgeber dies machen???

Oder hat der Mitarbeiter weil er auf der Wahlliste stand auch gegenüber Änderungskündigung 6 Monate Schutz?????

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

25.02.2006 um 19:35 Uhr

Habt Ihr so genau definierte Arbeitsorte in den Arbeitsverträgen angegeben, dass nicht mal von einer Abteilung zur anderen versetzt werden könnte?

A
Abakus

25.02.2006 um 20:32 Uhr

Oder hat der Mitarbeiter weil er auf der Wahlliste stand auch gegenüber Änderungskündigung 6 Monate Schutz?????

Ich meine JA. Eine Änderungskündigung ist eine Kündigung.

T
Tommy

25.02.2006 um 21:33 Uhr

Ja in unseren Verträgen steht die Abteilung in der wir arbeiten mit drin!!!

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