Erstellt am 28.11.2007 um 19:24 Uhr von Kölner
@BR
Ist diese Frage hypothetisch?
Erstellt am 28.11.2007 um 19:43 Uhr von DonJohnson
Dann führt die im Betrieb befindliche Gewerkschaft die Wahl durch!
Erstellt am 28.11.2007 um 21:08 Uhr von Der alte Heini
Don Johnson,
verstehe ich das richtig, führt hier dann die im Betrieb befindliche Gewerkschaft die Wahl durch?
Meine Frage dazu:
Wo steht das geschrieben.
Welche Gewerkschaft würde die Wahl durchführen wenn sich mehrere Gewerkschaften im Betrieb befinden.
Erstellt am 28.11.2007 um 21:38 Uhr von Immie
@Don Johnson
Denkst du es kommt oft vor das "nichtbetriebangehörige Gewerkschaftsmitglieder"
eine BR Wahl durchführen?
Ich kann mir kaum vorstellen, das die 4 Voraussetzungen oft gegeben sind.
Erstellt am 30.11.2007 um 13:01 Uhr von Angi1
Hallo BR,
im vereinfachten Wahlverfahren wird der Wahlvorstand in der Wahlversammmlungvon der Mehrheit der anwesenden Arbeitnehmer gewählt. Sind z.B. 30 Arbeitnehmer anwesend, sind für die Wahl jedes Wahlvorstandsmitglied mindestens 16 Stimmen erforderlich. Werden entsprechende Mehrheiten im ersten Wahlgang nicht erreicht, sind weitere Wahlgänge durchzführen. Die Wahl kann einzeln (bei mehr als 3 Kandidaten) oder im Block (bei nur 3 Kandidaten ) erfolgen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
MfG
Angi1