Erstellt am 28.11.2007 um 18:33 Uhr von Kölner
@BR-Neuling
3 Leute reichen - egal was die Mehrheit sagt!
Erstellt am 28.11.2007 um 19:41 Uhr von DonJohnson
Nee Kölner, so ja nu nicht! "in Betrieben mit mehr als... ist ein Betriebsrat zu gründen..." Somit ist das eine zwingende Pflicht sollte nur ein einziger Arbeitnehmer das wünscht. Wie kommst du eigentlich auf 3? Also zu deiner Antwort Neuling, es reicht wenn einer einen BR haben will. Dann muß der gegründet werden. Die Wahl kann dann auch über die Gewerkschaft eingeleitet werden, sollten sich nciht genügend Leute zur Vorbereitung oder Durchführung der Wahl (Wahlvorstand) finden.
Erstellt am 28.11.2007 um 19:45 Uhr von Mona-Lisa
@Don Johnson,
was nützt es dem "einzigen Arbeitnehmer", wenn nicht 3 bereit sind, den Wahlvorstand zu mimen....... ;-))
Erstellt am 28.11.2007 um 19:56 Uhr von DonJohnson
@Mona-Lisa
Dann übernimmt die im Betrieb befindliche Gewerkschaft die Wahl
Erstellt am 28.11.2007 um 19:58 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Du musst es ja wissen...
Erstellt am 28.11.2007 um 20:40 Uhr von Der alte Heini
Don Johnson,
verstehe ich das richtig, finden sich keine Arbeitnehmer für den Wahlvorstand, so führt die im Betrieb befindliche Gewerkschaft die Wahl durch?
Meine Frage dazu:
Wo steht das geschrieben.
Welche Gewerkschaft würde die Wahl durchführen wenn sich mehrere Gewerkschaften im Betrieb befinden.
Erstellt am 28.11.2007 um 20:45 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Gibt es eine Antwort? Ich - und ich könnte mir auch vorstellen "der alte Heini" - sind jetzt sehr gespannt...