BR Wahl mit Führungspersonen
Hi habe eine frage zur wahl eines BR . Kann sich der stellvertretende Backstubenleiter mit zum wählen aufstellen lassen da ja führungspersonen nich daran teil haben dürfen . thx im vorraus
Community-Antworten (12)
14.11.2007 um 09:39 Uhr
Hallo Bäcker inner KnochenMühle, dieses muss der Wahlausschuss nach § 5 BetrVG entscheiden.
14.11.2007 um 09:42 Uhr
nochma Hi
kannst du mir auch sagen was ein wahlausschuss is weil wir erst die wahl organisieren
14.11.2007 um 09:53 Uhr
Hallo Bäcker inner KnochenMühle, setzt Euch mit der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung oder "google" im Internet nach BR-Wahl.
14.11.2007 um 09:54 Uhr
ja danke haben uns schon für 1.12 inne gewerkschaft angemeldet mal sehen was so passiert
14.11.2007 um 09:59 Uhr
sorry wegen nich vorstellen bin auch in der knochenMühle hehe
14.11.2007 um 11:03 Uhr
@Bäcker inner KnochenMühle, mal ne einfache Frage: darf euer stellv. Backstubenleiter selbstständig MA einstellen und entlassen? Wenn nein, kannst du davon ausgehen, dass dieser Kollege als BR kandidieren kann.
14.11.2007 um 11:06 Uhr
Bäcker, ich vermute mal (ungeschützt), dass ein "stellvertretende Backstubenleiter" kein leitender Angestellter im Sinne des § 5 (3) ist. Eher wäre zu prüfen, ob er ggf. unter den Ausschluss von Personen nach § 5(2) fällt.
14.11.2007 um 11:43 Uhr
ja das weiss ich nicht er hat auf jeden fall in der zeit wenn unser Backstubenleiter Urlaub hat alle Rechte wie unser 1 Leiter .
es wurde ausgehangen :
Der Herr ..... ist in der zeit des Urlaubes vom Herrn ...... in allen Angelegenheiten ob privat oder Beruflich weisungsbefugt und somit 1 Ansprechpartner und trägt die Leitung der Produktion .
14.11.2007 um 11:50 Uhr
Weisungsbefugnis alleine reicht nicht, um als Leitender Angestellter zu gelten.
14.11.2007 um 11:54 Uhr
@Brötchenproduzent, genau diese und ähnliche Fragen zu überprüfen und abzuklären ist mit eine der Aufgaben des Wahlvorstand's!
14.11.2007 um 12:02 Uhr
HEHE
und genau das tu ich ja bei euch und ihr seit mir sehr hilfreich (thx)@all
14.11.2007 um 12:32 Uhr
Bäcker, dazu wirst Du aber nicht umhin kommen, auch mal ins BetrVG und die Wahlordnung zu schauen, ggf. auch in einen Kommentar dazu.
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