Hallo, darf man auf die Vorschlagsliste auch eine Bild des Bewerbers einfügen? Die Wahlordnung sagt unter §6 Abs 3 nichts gegenteiliges. Gibt es einen Kommentar? Danke und Gruß Jörg
Erstellt am 12.10.2007 um 22:30 Uhr von Abakus Ein Bild hat auf der Vorschlagsliste nichts zu suchen! Es macht auch keinen Sinn, da die Vorschlagsliste nicht ausgehängt wird.