Wahl abgelehnt und dann Nachrücker?
Hallo, wir sind ein Betriebsrat in der Größe von 5 Personen, nun ist ein Mitglied durch Firmenwechsel zurück getreten. Und ein neuer muss nachrücken. Nach meiner Meinung rückt dann der nach der nachfolgend bei der Wahl die nächsthöhere Stimmenanzahl hatte.
Nun denken 2 Personen in unserem Betriebsrat das die 2 Herren die bei der Wahl die Wahl nicht angenommen haben auch als Nachrücker wären. Ich bin aber der Meinung das man das nicht annehmen der Wahl als Rücktritt zu deuten ist und diese Herren nicht als Nachrücker fungieren.
Wer kann mir da genau Auskunft geben?
DANKE
Community-Antworten (2)
07.05.2019 um 22:06 Uhr
Cali, es gibt genau 3 Tage Bedenkzeit für die Entscheidung, ob man die Wahl annimmt oder nicht. Wenn man dann ablehnt ist man raus, ganz raus, also auch kein Ersatzmitglied. Vielleicht können die 2 Personen ja mal benennen, auf welche Rechtsgrundlage sie ihre Aussage stützen.
14.05.2019 um 10:09 Uhr
Ich stimme Nicoline voll zu: Wenn man die Wahl abgelehnt hat, ist man raus. Aber man hört immer wieder davon, dass Leute glauben, sie könnten die Wahl zum Betriebsrat ablehnen und dann dennoch in "die Warteschleife" gehen.
Wenn diese beiden Herren doch noch BR werden wollen, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als sich bei der nächsten Wahl wieder aufstellen zu lassen.
Gruß Enigmathika
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