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Unterstützungsunterschriften - auch durch Kandidaten?

M
Mondfisch
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe die Suchfunktion benutzt, aber nicht das gefunden was ich suchte.

Aus gewissen Gründen gibt es bei uns eine neu Wahl des BR. Es liegt ein Personenwahl Liste vor, meine Frage ist, darf einer der sich für die Wahl zum BR einträgt, auch auf der Unterstützungsliste eintragen und Unterschreiben? Die Info, die ich habe ist, das er das nicht darf, und somit dies Liste ungültig ist.

Für eine Antwort währe ich Euch dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Walter

6.11402

Community-Antworten (2)

H
Hasan

21.09.2007 um 12:54 Uhr

BetrVG § 14 Wahlvorschriften (4) Jeder Wahlvorschlag der Arbeitnehmer muss von mindestens einem Zwanzigstel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, mindestens jedoch von drei Wahlberechtigten unterzeichnet sein; in Betrieben mit in der Regel bis zu zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern genügt die Unterzeichnung durch zwei Wahlberechtigte. In jedem Fall genügt die Unterzeichnung durch fünfzig wahlberechtigte Arbeitnehmer.

Daraus ergibt sich das auch Wahlbewerber den Wahlvorschlag unterzeichnen können, auf dem sie selbst als Kandidaten benannt sind. Aus dem Wahlvorschlag muss allerdings erkennbar sein, wer Wahlbewerber sein und wer mit seiner Unterschrift nicht nur seine Kandidatur erklären, sondern zugleich auch den betreffenden Wahlvorschlag stützen will (LAG Frankfurt 20. 4. 89, BB 89, 1692). Auch WV-Mitglieder können einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Unterzeichnung und damit der Stützung eines Wahlvorschlags steht die WV-Mitgliedschaft nicht entgegen

A
Alessio

21.09.2007 um 13:02 Uhr

Hallo Mondfisch,

der darf die Liste ist nicht ungültig, zu lesen in Wahlordnung Fitting 23. Auflage § 6 Vorschlagslisten seite 1751 Rn (randnotiz) 10

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