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Allgemeingültige Einkommenserhöhung ohne Tarifvertrag

M
Minolta1959
Apr 2019 bearbeitet

In einem durch Zukäufe schnell gewachsenen Konzern (>14.000 MA) wurde für die MA „Der Zentrale“ (330 MA wahlberechtigt) eine eigene GmbH gegründet. Das Übergangsmandat des bisherigen BR endet am 30.04.2019. De neue BR ist gewählt und konstituiert. A.G. des geringen Organistionsgrades werden vorerst keine Tarifvertrag bekommen. Welche Möglichkeiten haben wir als BR mit dem AG verbindliche Einkommenserhöhungen für alle MA zu verhandeln. Ich weiß, Tarifverhandlungen sind Sache der Gewerkschaften. Dazu werden wir dieses Jahr noch nicht kommen. Oder müssen alle 330 MA da individuell verhandeln? Kann doch auch nicht im Sinne des AG sei.

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Community-Antworten (2)

K
kratzbuerste

22.04.2019 um 18:45 Uhr

Schon mal was von § 77 Abs. 3 BetrVG gehört? Der BR ist eben keine Billiggewerkschaft. Verteilt Beitrittserklärungen für die Gewerkschaft.

P
Pickel

23.04.2019 um 00:38 Uhr

Wenn es nicht im Sinne des AG ist individuelle Lohnverhandlungen (nach dem Leistungsprinzip) durchzuführen und stattdessen mit der Gießkanne zu operieren kann er es auch tun. Beim ob und beim „wieviel“ entscheidet er dann eben alleine. Verhandlungen über Tarifhöhen gibt es mit dem br schlicht nicht.

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