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Betriebsratsgremium

S
Sylvia
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,eine ganz wichtige Frage an euch alle.Wenn die Wahlberechtigten Mitarbeiter ein Gremium von 13 Betriebsratsmitglieder vorschreibt,weil es 733 Wahlberechtigte sind.Kann der Tarifvertrag davon abweichen,und ein 15 er Gremium mit der Geschäftsführung abschliessen.Oder ist ein 13 er Gremium bindend.In dieser Angelegenheit scheiden sich die Geister,und jeder behauptet was anderes.Die einen sagen,es ist möglich.Andere sagen wieder,das kann und darf ein Tarifvertrag nicht regeln.

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Community-Antworten (41)

W
Widder

17.04.2014 um 14:49 Uhr

Warum fragst du nicht bei der zuständigen GEW nach?? Woher sollen wir denn wissen, welcher von den tausenden Tarifverträge für euch gültig sind?

Hast du selber schonmal in den TV geschaut?

P
Pjöööng

17.04.2014 um 15:40 Uhr

Die Bestimmungen des § 9 BetrVG sind zwingend. Eine tarifvertragliche Erhöhung der Anzahl der BR-Mitglieder wäre auch im Rahmen einer Regelung des § 3 BetrVG nicht zulässig, das ergibt sich bereits aus dem Wortlaut des § 3.

K
Kuniberteil

17.04.2014 um 18:21 Uhr

Ich kann Pjöööng nur voll und ganz zustimmen.

S
Sylvia

17.04.2014 um 20:28 Uhr

Pjöööng ist auch der von wenigen der sich gewaltig auskennt ! Der muss das BetrVG erfunden haben ! Gut das es solche gibt in dem Forum ! Aber Pjöööng,wie soll man sich da jetzt verhalten ? Die Wahl gleich anfechten,oder erst nach der Wahl anfechten,und auf Neuwahlen bestehen !

P
Pjöööng

18.04.2014 um 02:03 Uhr

In der Regel ist es sinnvoll erst den Abschluss der Wahl abzuwarten, da ein Abbruch der Wahl regelmäßig nur in Frage kommt, wenn die Wahl voraussichtlich nichtig sein wird.

Man kann natürlich auch überlegen ob man tatsächlich ein Problem damit hat, dass es zwei BRM zu viel gibt.

Abgesehen davon müsste man natürlich den genauen Wortlaut des TV kennen. Es ist durchaus möglich sich durch geschickte Formulierungen auf einen geringfügig größeren BR zu einigen.

O
Oblatixx

18.04.2014 um 10:13 Uhr

Eine tarifvertragliche Erhöhung der Anzahl der BR-Mitglieder wäre auch ... nicht zulässig,

Es ist durchaus möglich sich durch geschickte Formulierungen auf einen geringfügig größeren BR zu einigen.

Na was denn nun, hat sich der Guru hier etwas verhaspelt? Kann man wirklich ein bisschen schwanger sein?

H
Hartmut

18.04.2014 um 13:12 Uhr

Hallo Sylvia, grundsätzlich: Gesetz sticht Tarifvertrag. Ausnahmen nur da, wo das Gesetz das ausdrücklich vorsieht, durch eine sog. Öffnungsklausel. Im §9 BetrVg gibt's keine Öffnungsklausel. Also: 13er Gremium.

S
Sylvia

18.04.2014 um 16:51 Uhr

Hallo an alle ! Super Antworten.Der Grund hierfür liegt darin warum wir ein 13 er Gremium haben wollen,weil wir zwei Listen haben,und wir wollen die Mehrheit von Betriebsräten im Gremium haben,weil wir dann den Vorsitzenden und stellv stellen können.Und dieses ist bei einem 13 er Gremium leichter als bei 15 !

K
Kölner

18.04.2014 um 16:54 Uhr

Es kann sein, dass ich zu blöd für deine Antwort bin, aber kannst du mir deine Logik nochmals erklären?

(Ich halte leider den Grund für deine Frage für eine falsche denke)

N
Norweger

18.04.2014 um 19:25 Uhr

„Abgesehen davon müsste man natürlich den genauen Wortlaut des TV kennen. Es ist durchaus möglich sich durch geschickte Formulierungen auf einen geringfügig größeren BR zu einigen.“

Wer sollte sich hier denn mit wem einigen wollen?

Über die Größe eines BR entscheidet ausschließlich ein Wahlvorstand, oder im Zweifel dann ev. ein Gericht. Ansonsten hat hier niemand etwas zu melden. Versucht eine Gewerkschaft hier eine Änderung per Tarifvertrag zu erreichen, sollte sie einmal den hier zugrunde liegenden Lehrstoff inhalieren und ihrer Tarifkommission zuteilwerden lassen.

Lediglich im Rahmen des § 3 BetrVG hat eine Gewerkschaft die Möglichkeit, per Tarifvertrag einen Einfluss auf Betriebsratsstrukturen zu nehmen. Aber auch hier bestimmt sich die Größe eines Betriebsrats dann anhand der Vorgaben des § 9 BetrVG.

Ansonsten schließe ich mich Kölner an. Einen Sinn vermag ich hier auch nicht zu erkennen.

N
Nubbel

18.04.2014 um 20:11 Uhr

kölner, das können wir auch nicht verstehen, denn es handelt sich hierbei um weibliche logik

S
Sylvia

18.04.2014 um 21:06 Uhr

Hallo, wir sind der Meinung,bei zwei verschiedenen Listen,kann es doch knapp werden,wer die Mehrheit im Gremium bekommt.Bei 15 BR muss man doch min 8 rein bekommen um die Mehrheit zu haben.Bei 13 BR aber doch nur 7 ! Also so denken Frauen.Aber da hat es ja schon immer Unterschiede gegeben.Das hat schon einen Sinn,warum die Angie Bundeskanzlerin ist.

N
Norweger

18.04.2014 um 22:01 Uhr

Ja genau. Und beim dreier BR reichen dann zwei. Aber irgendwie scheine auch ich zu Blöde zu sein, um hier einen zuordbaren Sinn zu erkennen.

Es sei denn, es ist bekannt, dass die andere Liste genau 7 Bewerber hat und man befürchtet, dass diese alle in den BR gewählt werden und dadurch eine Mehrheit haben, was man ja verhindern möchte.

Das mit Angie lassen wir jetzt einmal. Hier soll es ja auch andere Sichtweisen geben.

@ Nubbel Kennst Du das AGG und/oder den 75er des BetrVG?

K
Kölner

18.04.2014 um 22:21 Uhr

Sylvia, du hast die Grundlagen der Verhältniswahl bei mehr als einer liste noch nicht verstanden. Gewinnt eine liste mit nur einer Stimme mehr als die konkurrierende, dann hat sie automatisch die Mehrheit (vorausgesetzt, es gibt genug Kandidaten auf der liste und das Minderheitsgeschlecht ist berücksichtigt). Und je nach Lage, könnte die gewinnerliste die konkurrenzliste noch mehr düpieren, eben gemäß der Frage, wie das Verhältnis aussieht und was d'Hondt dazu sagt.

A
AlterMann

20.04.2014 um 23:07 Uhr

Also nochmal zur Eingangsfrage: "... kann der Tarifvertrag davon abweichen?...

Hallo Sylvia: Ich habe keine Ahnung, welcher TV bei Euch gültig ist. Ich bin mir jedenfalls sicher, dass da nix von einem 15-köpfigen BR drinsteht. So blöd kann ein TV gar nicht sein. Wenn bei Euch also jemand der Meinung ist, der TV gäbe eine Vergrößerung des BR her, dann sollte er auch die Rechtsgrundlage nennen. Und die kannst Du uns dann schreiben, damit wir was zu denken (zu lachen?) haben. Ich bin mir jedenfalls sicher, das ist alles lauwarme Luft.

S
Sylvia

20.04.2014 um 23:36 Uhr

Hallo AlterMann,

Zuordnungstarifvertrages nennen Sie ihn.Wir haben diesen jetzt gesehen,und da steht genau drinnen,dass das Gremium von 13 auf 15 angehoben wird.Aber mir ist es jetzt mitlerweile völlig egal,weil am 1 Juni fang ich bei einem vernünftigen Arbeitgeber an,so eine Firma würde mich zuviel Kraft kosten,wenn man da BR ist.Aber nochmal danke an alle für eure hilfreichen Antworten.

S
Snooker

20.04.2014 um 23:46 Uhr

Einigst bei einem Spartentarifvertrag könnte ich mir vorstellen das die gesammten BR´S dann ein mehr ergeben als bei einem einzigen BR: Sylvia, vielleicht könntest Du uns den Gesamten Zuordungstarifvertag mit vollen Namen nennen und für welche Gruppe er gilt. Hilft auch den helfenden hier später mal anderen zu helfen.

K
Kölner

21.04.2014 um 00:22 Uhr

Fake Beitrag. Es geht wieder um die Bremer.

S
Snooker

21.04.2014 um 00:35 Uhr

OK und dann hier auch weg wäre.

N
nicoline

21.04.2014 um 12:37 Uhr

Zuordnungstarifvertrages nennen Sie ihn.Wir haben diesen jetzt gesehen,und da steht genau drinnen,dass das Gremium von 13 auf 15 angehoben wird. Glaub ich nie und nimmer!

S
Sylvia

21.04.2014 um 12:54 Uhr

Hallo nicoline,

wir bitten um e-mail adresse,dann senden wir ihn dir,das Meisterwerk !

S
Snooker

21.04.2014 um 12:57 Uhr

@Sylvie Und warum setzt Du es nicht hier rein, damit alle weiterhelfen können die sich hier bisher versucht haben zu beteiligen?

S
Sylvia

21.04.2014 um 13:05 Uhr

Hallo Snooker,

weil dieser 4 Seiten lang ist.Unsere GW,und dessen Rechtsabteilung hat sowas auch noch nie gesehen in dieser Form.Da wird es jetzt richtig spannend,weil die wollen wissen,auf welcher Rechtsgrundlage dies geschehen ist.

S
Snooker

21.04.2014 um 13:09 Uhr

Dann nenn diesen TV doch mal. Uns setzt die wichtigsten Passagen wörtlich hier rein.

S
Sylvia

21.04.2014 um 13:31 Uhr

Hallo Herr ..........

wie telefonisch besprochen im Anhang dieser besagte Zuordnungstarifvertrag zur Prüfung.

Wie bereits erwähnt bin ich in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten doch recht umfassend auf dem Stand der Dinge, jedoch ist auch mir ein Fall dieser Art noch nicht untergekommen.

Die Zuordnung von Betrieben zur Wahl eines gemeinsamen Betriebsrates Mittels eines Zuordnungstarifvertrages ist mir geläufig, nicht jedoch sich in solch einem Tarifvertrag auf eine bestimmte Mitgliederzahl des Gremiums festzulegen.

Die unter § 3 bestimmte Zahl der Mitgliedergröße des Gremiums würde im Umkehrschluss bedeuten, dass bei einer Zahl an Wahlberechtigten im Betrieb die ein 17er gremium voraussetzen würde das BetrVG ausgehebelt würde.

Ich bitte Sie daher um Prüfung und eine anschließend rechtssichere Auskunft. Vielen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

...................

N
Nubbel

21.04.2014 um 13:47 Uhr

nico, warum glaubst du nicht? ein namenhafter, dir gut bekannter, im internet vertretener und hier mal wieder im fokus stehender betriebsrat, verlangt für die kandidatur eine erklärung zur annahme der wahl und behauptet, dass dies die wahlordnung so verlangt. es gibt vieles, ob es richtig ist.....

N
nicoline

21.04.2014 um 14:50 Uhr

Zuordnungstarifvertrages nennen Sie ihn.Wir haben diesen jetzt gesehen,und da steht genau drinnen,dass das Gremium von 13 auf 15 angehoben wird. Wer ist Sie?

Unsere GW,und dessen Rechtsabteilung hat sowas auch noch nie gesehen in dieser Form. Merkwürdig! Nach meinem Kenntnisstand wird ein TV zwischen AG und Gewerkschaft ausgehandelt und unterschrieben. Wie kann die Gew. jetzt nachfragen, auf welcher Rechtsgrundlage dieser TV zustande gekommen ist?

S
Sylvia

21.04.2014 um 17:44 Uhr

Hallo nicoline,

wir haben zwei verschiedene GW in unserm Laden !Verstehst Du es jetzt,welche GW da jetzt nachbohrt ?

N
nicoline

21.04.2014 um 17:51 Uhr

Hallo Sylvia, nein!

N
Norweger

21.04.2014 um 18:03 Uhr

Schaut euch dieses Teil einmal näher an.

BAG Beschluss vom 13.3.2013, 7 ABR 70/11 Betriebsratswahl - unwirksamer Tarifvertrag nach § 3 Abs 1 Nr 3 BetrVG - Wahlanfechtung

N
Nubbel

21.04.2014 um 18:07 Uhr

nico, wenn du nicht willst, räum den tisch ab und benimm dich nicht wie ein widerspenstiges kleinkind. hatte der hase nicht genug eier oder was ist heute falsch gelaufen?

S
Sylvia

21.04.2014 um 18:14 Uhr

Hallo Nubbel,

vielen vielen Dank ! Mit nicoline ist es schon oft eine ganz schwere Geburt !

N
nicoline

21.04.2014 um 19:11 Uhr

Sylvia, ach, Du kennst mich näher? Ist ja interessant, ich Dich nicht. Wenn genaueres nachfragen Dir Probleme macht, solltest Du überlegen, ob Du in Deinem Amt richtig bist, so Du denn wo auch immer gewählt werden solltest! Was hast Du für ein Problem, hier zu sagen, um welche 2 Gewerkschaften es sich handelt, oder kannst Du nur mit Geheimniskrämerei? Ach ja: ich freue mich für Dich, dass Du nun wenigstens ein Forumsmitglied hast, welches Dich versteht, obwohl es noch auf der vorherigen Seite, in allseits bekannter Anbiederei zu verstehen gegeben hat, dass es die Logik von Frauen gar nicht verstehen kann. Na ja, Ostern ist immer für eine Überraschung gut. Da Du ja nun bald den AG wechselst, wünsche ich Dir alles Gute auf Deinem neuen beruflichen Weg.

N
Norweger

21.04.2014 um 19:21 Uhr

Na siehste Nubbel, da haste ja doch noch was zum Knuddeln gefunden…

@Sylvia Ist Nico eine Hebamme und hat dabei geholfen deine Mannschaft vollzählig zu bekommen? Oder warum sonst sind Geburten mit ihr so schwer? Manchmal soll ja auch ein Kaiserschnitt helfen wenn etwas Quer liegt. Und hier liegt ja so einiges Quer.

N
Nubbel

21.04.2014 um 20:07 Uhr

norweger, zwei beiträge und schon den vermeintlichen forumsüberblick :) glückwunsch

das hier so einiges quer liegt ist unbestritten, aber weniger die Schuld des fragestellers, dem jetzt durch die erfahrene nico amtsfunähigkeit und dem geneigten wähler blödheit unterstellt wird.

so ist sie, angeschossen wird sie sachlich und nett

S
Sylvia

21.04.2014 um 20:46 Uhr

Hallo an euch alle.Wir brauchen uns doch da nicht bekämpfen gegenseitig ! Jetzt noch einmal ganz deutlich ! Wir sind 765 Wahlberechtigte ! Wir haben zwei verschiedene Gewerkschaften ! Eine alt eingesessene die Tarifpartner ist,und eine neue GW die seit 9 Monaten ins Unternehmen gezogen ist,und auch schon viele Mitglieder mitlerweile hat.Und somit gibt es jetzt auch 2 Listen.Wir waren der Meinung,dass das Gremium mit 765 Wahlberechtigten ein 13 er Gremium sein muss.Aber dann stand im Wahlausschreiben geschrieben,dass es ein 15 Gremium ist,durch den Zuordnungstarifvertrag den der Wahlvorstand nun auf den Tisch gelegt hat.Und somit nahm das Fiasko jetzt seinen Lauf.Unsere neue GW will halt jetzt einige Sachen wissen.Für uns, die zur neuen GW gehören wäre ein 13 Gremium sinnvoller.

Was uns aber bis dato in diesem Forum keiner sagen konnte,wenn die Wahl angefochten wird,ob es vernünftiger wäre,dies gleich zu tun,oder erst abwarten,bis die Wahl mit dem 15 er Gremium gelaufen ist,und dann erst anfechten ??? Lg Sylvia

N
Norweger

21.04.2014 um 21:44 Uhr

@Nubbel „norweger, zwei beiträge und schon den vermeintlichen forumsüberblick :) glückwunsch“ Ja da kannste mal sehen was die Wikinger so drauf haben.

Aber im Ernst. Natürlich habe ich hier noch kein Durchblickerseminar belegt. Allerdings auch schon in der Vergangenheit fleißig mitgelesen. Da du hier ja einer der spezielleren Zeitgenossen zu sein scheinst – zumindest hatte ich diesen Eindruck beim Lesen – geht man natürlich auch bei und schaut sich diese einwenig näher an.

@Silvia Schau dir das Urteil an und dir wurde geholfen.

N
nicoline

22.04.2014 um 00:08 Uhr

Was uns aber bis dato in diesem Forum keiner sagen konnte,wenn die Wahl angefochten wird,ob es vernünftiger wäre,dies gleich zu tun,oder erst abwarten,bis die Wahl mit dem 15 er Gremium gelaufen ist,und dann erst anfechten ???

Die Frage wurde Dir beantwortet:

In der Regel ist es sinnvoll erst den Abschluss der Wahl abzuwarten, da ein Abbruch der Wahl regelmäßig nur in Frage kommt, wenn die Wahl voraussichtlich nichtig sein wird.

Antwort 5 Erstellt am 18.04.2014 um 00:03 Uhr von Pjöööng 234280 Antwort bearbeiten

K
Kölner

22.04.2014 um 02:06 Uhr

Ihr merkt allesamt schon, dass diese Sylvia die Namen der Gewerkschaft nicht nennen will, ne? Da muss man ein wenig hellhöriger werden, als so dümmliche Anzüglichkeiten von Nubbel zu verbreiten...

S
snooker

22.04.2014 um 02:08 Uhr

Ich denke einfach mal das die frage hier nicht abschliessend beantwortet werden kann da die frageestellerin sich vor klaren angaben drueckt, und dadurch das ganze einem katz und maus spiel gleicht

P
Pjöööng

22.04.2014 um 12:50 Uhr

Zitat (Oblatixx): "> Es ist durchaus möglich sich durch geschickte Formulierungen auf einen geringfügig größeren BR zu einigen.

Na was denn nun, hat sich der Guru hier etwas verhaspelt? Kann man wirklich ein bisschen schwanger sein?"

Dein Witz mit dem "bisschen schwanger" ist echt urkomisch! Wirklich gelungen! Ist leider viel zu selten dass man Menschen mit einem derart erfrischenden Humor trifft. Kann deshalb auch erst jetzt antworten, weil ich nicht mehr so sehr durch Lachen abgelenkt werde.

Aber ich hatte mir schon gedacht dass Du es nicht verstehen würdest.

Zitat (Farce): "Über die Größe eines BR entscheidet ausschließlich ein Wahlvorstand, oder im Zweifel dann ev. ein Gericht. Ansonsten hat hier niemand etwas zu melden. Versucht eine Gewerkschaft hier eine Änderung per Tarifvertrag zu erreichen, sollte sie einmal den hier zugrunde liegenden Lehrstoff inhalieren und ihrer Tarifkommission zuteilwerden lassen."

Mein lieber Riedo, Du hast zwar im Ansatz Recht, soringst dann aber dennoch zu kurz.

Die Größe des BR hängt von der Anzahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer ab. Bei der Feststellung dieser Zahl gibt es einen gewissen Beurteilungsspielraum. Innerhalb eines solchen Zuordnungstarifvertrages (Was genau wird hier eigentlich "zugeordnet"? Da bleibt uns die Fragestellerin leider die Antwort schuldig!) können (und werden) sich die Tarifpartner natürlich auch über die zukünftige Personalentwicklung austauschen. Das Ergebnis dieses Austausches könnte dann eine Formulierung á la "Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass der Betrieb XY regelmäßig 1050 Arbeitnehmer beschäftigt." sein. Solch eine Formulierung würde zumindest den Arbeitgeber binden. Dass diese Arbeitnehmerzahl nicht willkürlich sein darf, dürfte klar sein.

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