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Betriebsstillegung bei Gründung BR

H
Hispanjola
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein großes Unternehmen, mit 17 Niederlassungen in ganz Deutschland. Unsere Niederlassung mit ca 30 Mitarbeitern machen einen Umsatz von ca 4 - 6 Millionen € im Jahr. Da in unsere Niederlassung die Mitarbeiter unter Druck gesetzt werden, wie Abmahnungen und Drohungen und sich nicht an gewisse Regeln gehalten wird (Arbeitsschutz), haben wir vor (3) einen Betriebsrat zugründen. Meine Frage nun : Kann das Unternehmen die Niederlassung ohne weiteres Schließen? Kann das Unternehmen uns damit drohen und wie sieht es rechtens aus.

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Community-Antworten (2)

DAH
Der alte Heini

12.09.2007 um 00:14 Uhr

Selbstverständlich kann ein Unternehmen seine Niederlassung schließen. Das ist eine wirtschaftliche Entscheidung des Unternehmens. Das Unternehmen darf damit nicht drohen. Damit würde es sich strafbar machen. Selbst wenn mit der Schließung gedroht wird, solltest Du dein Vorhaben umsetzen. Ich kann mir nicht Vorstellen, dass das Unternehmen eine Niederlassung schließt, die 4-6 Mio € Umsatz im Jahr macht. Ich würde eher erwarten, dass versucht wird die Querulanten "abzuschießen".

M
Miezi21

12.09.2007 um 01:26 Uhr

@Hispanjola

ich schließe mich dem alten Heini :-) an.

Einen Betrieb zu schließen, wird gerne als Druckmittel benutzt um eine BR Wahl zu verhindern oder einen BR zu erpressen wenn es nicht so läuft wie der Chef gerne hätte. Holt euch Hilfe für die Wahl und bringt das zügig über die Bühne.

Viel Erfolg dabei!

Miezi21

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