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falsche reihenfolge auf dem stimmzettel

B
bleistift
Nov 2016 bearbeitet

hi leute! kennt einer von euch urteile, die sich auf ne wahlanfechtung beziehen, wobei die namen auf den stimmzetteln zur BR-Wahl nicht in der alphabetischen reihenfolge standen?? wie gravierend ist der fehler?? kommt es dabei zu ner neuwahl?? Danke für eure hilfe... :o)

9.150014

Community-Antworten (14)

R
rosa

23.08.2007 um 19:02 Uhr

@ bleistift, Urteile kenne ich leider nicht. Ich würde mich bei der Gewerkschaft danach erkundigen. Solltet ihr etwas falsch gemacht haben, könnten sie euch helfen. Auf unseren Stimmzettel wurden die Namen so aufgelistet, wie sie in der Vorschlagsliste eingetragen wurden.

DAH
Der alte Heini

23.08.2007 um 23:20 Uhr

Wann wurde gewählt??

K
Kölner

24.08.2007 um 00:40 Uhr

@bleistift Wieviele BR's wurden gewählt? Die alphabetische Reihenfolge ist ja nur in einem Fall geboten!

W
w-j-l

24.08.2007 um 14:03 Uhr

ne Kölner, streng genommen in 2 Fällen.

K
Kölner

24.08.2007 um 14:12 Uhr

@w-j-l Stimmt! :-))

L
Lotte

24.08.2007 um 15:06 Uhr

w-j-l, Kölner, ich will ja nichts sagen....

bleistift, hast Du es verstanden? Ich weiß, dass die Wählerliste alphabetisch sein muss. Aber von der Vorschlagsliste ist mir das nicht bekannt. Vielleicht wären die Herren so freundlich? ;-)

P
Peanuts

24.08.2007 um 15:37 Uhr

Aber von der Vorschlagsliste ist mir das nicht bekannt.

Du solltest ganz EINFACH die Wahlordnung bemühen.

L
Lotte

24.08.2007 um 16:06 Uhr

Du solltest ganz EINFACH die Wahlordnung bemühen

Dann mach mal und zeig mir wo außer "erkennbare Reihenfolge" etwas von der Anordnung der Kandidaten auf der Vorschlagliste steht.

Tut mir leid peanuts, aber Deine Arroganz ist immer wieder ein Genuss ;-)

P
Peanuts

24.08.2007 um 16:23 Uhr

Da habe ich Dir wohl zuviel zugetraut, aber wenn man den einfachen Hinweis nicht erkennt...

z.B. §30 WO

K
Kölner

24.08.2007 um 17:03 Uhr

@peanuts, peanuts, peanuts... Du weisst wovon Du redest? räusper

...gemeint war natürlich NICHT die Wählerliste (Dein "§ 30 WO"), sondern die alphabetische Listung der Wahlbewerber auf den Stimmzetteln nach § 34 Abs. 1 WO.

"Wer sich aus dem Fenster lehnt, sollte sich sicher sein, nicht zu tief zu fallen."

L
Lotte

24.08.2007 um 17:06 Uhr

peanuts, ich habe das nur gemacht, damit Deine Arroganz nochmal so richtig zum Zuge kommen kann... Köstlich ;-))

P
Peanuts

24.08.2007 um 17:21 Uhr

Diese Freude hab ich Dir doch gern gegönnt ...

L
Lotte

24.08.2007 um 19:02 Uhr

peanuts, aber leider war der Aufprall diesmal schmerzlich, denn selbst wenn ich Dir zu Gute halte, dass Du §34 und nicht §30 meintest, so ist auch ein Stimmzettel etwas anderes als eine Vorschlagsliste.

Stimmzettel wurden oben gefragt, aber wir beide bezogen uns auf Vorschlagslisten

DAH
Der alte Heini

25.08.2007 um 23:02 Uhr

Eine Wahlanfechtung ist binnen einer Frist von zwei Wochen, vom Tage der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an gerechnet, möglich. Genannte Verfehlung würde auch eine Anfechtung vor dem ArbG begründen. Zur Anfechtung berechtigt sind mindestens drei Wahlberechtigte, eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft oder der Arbeitgeber. Ist die Frist verstrichen gibt es keine Möglichkeit mehr die Wahl anzufechten.

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