Erstellt am 25.03.2019 um 14:44 Uhr von celestro
Wenn der Kollege seine Verhinderung meldet, einfach das nächste Ersatzmitglied laden.
Erstellt am 25.03.2019 um 15:56 Uhr von MarkusW
so einfach das nächste laden geht nicht. Hier muss die Reiohenfolge, vor allem bei Listenwahl zwingend eingehalten werden. Ausserdem geht Betriebsratsarbeit vor, nicht der Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass ein Betriebsratsmitglied sienen Aufgaben als Betriebsrat gerecht werden kann. Und auch ein Ersatzmitglied ist ein ordentliches Mitglied, wenn es rechtmässig geladen wird. Wenn es nicht erscheint, aber im Haus ist, darf kein weiteres Ersatzmitglied geladen werden. So können ausch schonmal Beschlüsse kippen.
Erstellt am 25.03.2019 um 16:05 Uhr von Enigmathika
@celestro
Ist es nicht so, dass "Anfallende Arbeit" kein Verhinderungsgrund im Sinne des BetrVG ist?
So gesehen ist der Kollege nicht verhindert, also darf kein Ersatzmitglied geladen werden. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass ein BR-Mitglied an den Sitzungen teilnehmen kann, sofern die betrieblichen Belange dies zulassen. Ihr solltet unbedingt mit ihm sprechen. Stell Dir vor der Kollege rückt als reguläres Mitglied nach. Dann könnte der BR gar nicht mehr vollständig zur Sitzung erscheinen.
Erstellt am 25.03.2019 um 16:18 Uhr von rtjum
also da gibt es eine Entscheidung vom LAG Hamm (13 TaBV 72/17) die das im Grunde so aussagt wie celestro es schreibt. Aussage unseres Anwaltes dazu: ". Sie stellt einen absoluten Einzelfall dar und eine „einsam“ gebliebene Entscheidung."
In dem Fall hier muss logischerweise mit dem AG gesprochen werden und eine Lösung gefunden werden, allerdings solltet ihr evtl auch offen die Frage stellen ob er denn überhaupt Willens ist BR-Arbeit zu machen und ihm, falls er das bejaht, auch klar machen was das bedeutet.