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zeitweilig nachrückendes Betriebsratmitglied blockiert nachrücken.

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BRPaul
Apr 2019 bearbeitet

Wir sind ein 7 Köpfiger Betriebsrat und es kommt natürlich immer wieder, dass ich als Versitzender, wegen Krankheit, Urlaub, Schulung, eine Ersatzmitglied laden muss. Mit den ersten Nachrücker gibt es da auch keine Probleme, allerdings mit dem zweiten Nachrücker. Er ist in der gleichen Abteilung wie meine Stellvertretung und somit bei Sitzung alleine in der Abteilung. Wenn ich Ihn als Nachrücker einlade und er teilnehmen würde wäre die Abteilung unbesetzt und somit entschuldigt er sich jedesmal auf Grund der anfallenden Arbeit. Jetzt möchte ich wissen wie hier an besten vorgegangen wird

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Community-Antworten (4)

C
celestro

25.03.2019 um 15:44 Uhr

Wenn der Kollege seine Verhinderung meldet, einfach das nächste Ersatzmitglied laden.

M
MarkusW

25.03.2019 um 16:56 Uhr

so einfach das nächste laden geht nicht. Hier muss die Reiohenfolge, vor allem bei Listenwahl zwingend eingehalten werden. Ausserdem geht Betriebsratsarbeit vor, nicht der Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass ein Betriebsratsmitglied sienen Aufgaben als Betriebsrat gerecht werden kann. Und auch ein Ersatzmitglied ist ein ordentliches Mitglied, wenn es rechtmässig geladen wird. Wenn es nicht erscheint, aber im Haus ist, darf kein weiteres Ersatzmitglied geladen werden. So können ausch schonmal Beschlüsse kippen.

E
enigmathika

25.03.2019 um 17:05 Uhr

@celestro Ist es nicht so, dass "Anfallende Arbeit" kein Verhinderungsgrund im Sinne des BetrVG ist? So gesehen ist der Kollege nicht verhindert, also darf kein Ersatzmitglied geladen werden. Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass ein BR-Mitglied an den Sitzungen teilnehmen kann, sofern die betrieblichen Belange dies zulassen. Ihr solltet unbedingt mit ihm sprechen. Stell Dir vor der Kollege rückt als reguläres Mitglied nach. Dann könnte der BR gar nicht mehr vollständig zur Sitzung erscheinen.

R
rtjum

25.03.2019 um 17:18 Uhr

also da gibt es eine Entscheidung vom LAG Hamm (13 TaBV 72/17) die das im Grunde so aussagt wie celestro es schreibt. Aussage unseres Anwaltes dazu: ". Sie stellt einen absoluten Einzelfall dar und eine „einsam“ gebliebene Entscheidung." In dem Fall hier muss logischerweise mit dem AG gesprochen werden und eine Lösung gefunden werden, allerdings solltet ihr evtl auch offen die Frage stellen ob er denn überhaupt Willens ist BR-Arbeit zu machen und ihm, falls er das bejaht, auch klar machen was das bedeutet.

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