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Stützunterschriften von Leiharbeiternehmern ?

S
summerdream
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns stehen Neuwahlen vor der Tür. Wie sieht das mit den Stützunterschriften aus? Dürfen diese auch von Leiharbeitnehmern geleistet werden? Wenn ja, müssen sie dann auch mind. 6 Mon. im Betrieb beschäftigt sein?

Vielen Dank für Eure Hilfe

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Community-Antworten (3)

A
Aliosman

14.08.2007 um 14:45 Uhr

Hallo Summerdream,

wenn die Kollegen wahlberechtigt sind können Sie auch Stützunterschrifen leisten. Siehe am besten Wahlornung nach.

S
summerdream

14.08.2007 um 14:49 Uhr

Hab irgendwie auf die schnelle nichts gefunden. Schaue aber noch einmal nach. Danker erstmal für deine Hilfe.

S
SGB

14.08.2007 um 15:58 Uhr

Wenn die geplante Einsatzdauer von Leiharbeitnehmern ab dem Wahlausschreiben min. 3 Monate beträgt, kommen sie auf die Wählerliste und dürfen wählen

  • ergo dürfen sie Stützunterschriften leisten -

Sie können aber selbst nicht in den BR gewählt werden und zählen zur Ermittlung der Anzahl zu wählender BR-Mitglieder nicht mit.

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