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Listenvertreter ist verhindert.

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Joe58
Mrz 2019 bearbeitet

Listenvertreter ist verhindert und kan nicht zur Auslosung kommen schickt aber eine Kollegin mit einer Vollmacht , ist das zulässig.

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Community-Antworten (11)

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Cyber99

20.03.2019 um 17:08 Uhr

Ich würde sagen ja, die Vollmacht liegt ja vor. Es geht hier ja auch nicht um ein außergewöhnliches Rechtsgeschäft sondern lediglich darum, dass man überwachen kann, dass keine Manipulation erfolgt.

U
UdoWoe

21.03.2019 um 11:10 Uhr

Um welche Auslosung handelt es sich? Was darf ich darunter verstehen? Danke schon mal im Voraus für die Aufklärung.

C
celestro

21.03.2019 um 11:28 Uhr

da wir keine näheren Infos haben, wird es sich vermutlich um die Auslosung der Listenplätze (also Reihenfolge der Listen auf dem Stimmzettel) handeln.

U
UdoWoe

21.03.2019 um 11:37 Uhr

Oha. Da hätte ich aber Bauchschmerzen damit. Ein Vetreter mit Vollmacht zu einer Auslosung der Listenplätze zu schicken. Bei einer "Auslosung" entscheidet doch sowieso das Los. Da fehlen mir zuviele Informationen. Sorry.

N
nicoline

21.03.2019 um 11:50 Uhr

Bei einer "Auslosung" entscheidet doch sowieso das Los. Ja und? Kannst du mal den Sinn dieses Satzes erklären?

Da fehlen mir zuviele Informationen. Sorry. Welche Informationen fehlen dir denn?

C
celestro

21.03.2019 um 12:25 Uhr

"Oha. Da hätte ich aber Bauchschmerzen damit. Ein Vetreter mit Vollmacht zu einer Auslosung der Listenplätze zu schicken."

Wieso hast Du dabei Bauchschmerzen?

J
Joe58

21.03.2019 um 14:00 Uhr

Es geht um die Reihenfolge der Listenplätze( also bei mehreren eingereichten Listen ) wer ist Liste 1 wer ist Liste zwei u.s.w. Ich war davon ausgegangen das es in diesem Forum eigentlich bekannt sein sollte

P
Pjöööng

21.03.2019 um 15:06 Uhr

Joe58, das dürfte tatsächlich auch hier bekannt sein. Allerdings ist "UdoWoe" hier bisher nicht bekannt gewesen, hat sich nun aber ausreichend bekannt gemacht.

Zur eigentlichen Frage:

Grundsätzlich habe ich Zweifel dass der Listenvertreter irgendwelche Vollmachten erteilen kann.

Schaut man im Fitting die Ausführungen zur Auslosung an, so findet man dort wenig Hilfreiches zu der hier gestellten Frage. Däubler ist da ein bisschen mitteilsamer. Er schreibt (ist allerdings auch nur eine Kommentarmeinung und keine Rechtsprechung): "Sind die Listenvertreter nicht ordnungsgemäß geladen worden oder ist die Bestimmung der Ordnungsnummern fehlerhaft erfolgt, liegt zwar die Verletzung einer wesentlichen Vorschrift über das Wahlverfahren vor. Die Anfechtbarkeit wird aber schon daran scheitern, dass es an einer Kausalität des Verstoßes für das Wahlergebnis . Die Anfechtung wird jedoch durchgreifen, wenn der WV den Losentscheid über die Reihenfolge der Ordnungsnummern der Vorschlagslisten überhaupt nicht vorgenommen hat."

Fazit: Sofern der WV überhaupt eine Auslosung durchführt, wird die Wahl durch das drumrum bei der Auslosung nicht anfechtbar werden.

Ich kann demnach den Vertreter also zulassen, oder es sein lassen. Und deshalb würde ich ihn, um keine Verstimmung aufkommen zu lassen, zu der Auslosung zulassen, auch ohne Vollmacht. Ich hätte nicht einmal Bedenken auch noch weitere Mitglieder einer Liste zuzulassen, sofern dadurch die eigentliche Auslosung nicht erschwert wird (z.B. bei Platzmangel).

Falls der Arbeitgeber den Nicht-Listenvertretern dann das Arbeitsentgelt für diese Zeit nicht auszahlen will, würde ich aber auch keinen Streit darüber anfangen.

Zitat (UdoWoe): "Da hätte ich aber Bauchschmerzen damit." ==> $ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz

U
UdoWoe

21.03.2019 um 16:22 Uhr

Sorry wenn ich vielleicht Fragen stelle oder zugebe das ich etwas nicht verstehe. Bin neu hier im Forum und würde schon gerne mit diskutieren (auch wenn dabei manchmal Blödsinn herauskommt).
Da wir keine Gewerkschaft und auch keine Listenwahlen bei BR-Wahlen haben / hatten, war mir das Unklar mit den Listenvertretern.

Ich will auch verstehen und auch dazu lernen. Deswegen bin ich ja auch hier.

C
celestro

21.03.2019 um 16:50 Uhr

"Sorry wenn ich vielleicht Fragen stelle oder zugebe das ich etwas nicht verstehe."

Soweit kein Problem. Nur solltest Du dann vielleicht Sachen wie "damit habe ich Bauchschmerzen" weg lassen. Das klingt nämlich nach "ich sehe da rechtliche Probleme" und das passt dann nicht zu "ich verstehe nicht, worum es geht". In Ordnung?

J
Joe58

21.03.2019 um 17:54 Uhr

Hallo Pjöööng Danke für die Antwort das hilft mir weiter. Und auch noch mal Danke an Celestro für die unterstützung.

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